Der Behindertenbeauftragte informiert
Rehlingen-Siersburg zu einer behindertenfreundlichen Gemeinde zu entwickeln ist das Ziel der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, die dabei in hervorragender Weise von ihrem Behindertenbeauftragten Albert Metzinger unterstützt wird, der auch gleichzeitig Sprecher der kommunalen Behindertenbeauftragten des Saarlandes ist.
Auszug
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aktuell: Protesttag der Menschen mit Behinderungen in Saarbrücken Vor der Karstadt-Filiale und vor der Europagalerie in Saarbrücken informierte das Aktionsbündnis "Teilhabe und Barrierefreiheit" (BSK Saarland, DMSG, Behindertenbeirat der Stadt Saarbrücken, Der Schwesternverband, Lebenshilfe Saarbrücken e.V., LV SELBSTHILFE e.V., die Selbsthilfegruppe Junge Parkinson und die Syringomyelie Selbsthilfegruppe Saarland) zum Thema: " Selbstbestimmtes Leben - ich bin entscheidend". Um 13 Uhr demonstrierte eine Gruppe von zirka 50 Menschen mit und ohne Behinderungen mit einem Protestmarsch von der Europagalerie durch die Einkaufsmeile Bahnhofstraße bis zur Karstadt Filiale. Nicht nur die Bürger der Stadt Saarbrücken, sondern auch viele Gäste aus Saar-Lor-Lux beteiligten sich an den Aktionen des Bündnisses für "Teilhabe und Barrierefreiheit". Gefördert wurde dieser Protest-Tag von der Aktion Mensch.
Neue Freifahrtregelung Seit dem 1. September 2011 benötigen freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr der Deutschen Bahn keine Tickets mehr, egal wie weit sie fahren. Bisher konnten die 1,4 Millionen Betroffenen nur in Nahverkehrszügen in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort kostenlos fahren. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn können also künftig bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein genutzt werden. Auch außerhalb von Verkehrsverbünden ist die Beförderung nicht mehr auf den Umkreis von 50 km um den Wohnort beschränkt. Als Nachweis für die Freifahrtberechtigung genügen der grün-rote Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit Wertmarke (Kosten: 5 Euro im Monat, für Grundsicherungsempfänger und blinde Menschen kostenlos). Das Streckenverzeichnis muss nicht mehr mitgeführt werden.
Induktives Hören erleichtert das Verstehen Induktionsschleife im Rathaus (großer Sitzungssaal) und in der Kultur-und Sporthalle Rehlingen Schwerhörigkeit sieht man nicht: Die induktive Höranlage - eine unsichtbare Technik für eine unsichtbare Behinderung Im großen Sitzungssaal im Rathaus (Gemeindebezirk Siersburg) ist eine sog. induktive Höranlage installiert, die es Menschen mit Hörgeräten ermöglicht, das in das Mikrofon gesprochene Wort besser zu verstehen. Um eine Induktionsschleife zu nutzen, muss man die „T“-Einstellung des Hörgeräts einschalten. Fast alle Hörgeräte haben diese wertvolle Funktion, die vorher vom Hörgeräteakustiker aktiviert werden sollte. Info: In europäischen Nachbarländern gehören induktive Höranlagen schon lange zum Standart öffentlicher Gebäude. In Deutschland findet man diese Ausstattung immer noch selten vor. Der große Vorteil des Einsatzes induktiver Höranlagen ist, dass alle übertragenen Informationen vollkommen unverzerrt das Ohr des Hörers erreichen. Es findet keinerlei Beeinflussung vom Abstand der Darbietung bis zum Zuhörer statt. Alle Neben- und Hintergrundgeräusche sind ausgeblendet.
Behindertenbeauftragter der Gemeinde Rehlingen-Siersburg: Albert Metzinger Weiztstr. 5 66780 Rehlingen-Siersburg Tel. 06833/1055 Zurück |
Seniorenfahrt 2012 Der Behindertenbeauftragte informiert Ansprechpartner Albert Metzinger Behindertenbeauftragter Weizstraße 5 66780 Rehlingen-Siersburg
Jugend, Ältere, Behinderte Dunja Kolaric Zimmer 008 66780 Rehlingen-Siersburg
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