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Gaststättenanzeige
Am 17.06.2011 ist das „Saarländische Gaststättengesetz“ in Kraft getreten; es löst damit das bisher bundesweit geltende Gaststättengesetz ab. Die neue Rechtsvorschrift beinhaltet grundlegende Änderungen sowohl für Gaststätten als auch für vorübergehende Bewirtungen durch Vereine oder Privatpersonen. Zurück |
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