Information zur bilingualen Ganztagsschule Siersburg
Das Bildungsangebot der Grundschulen in der Gemeinde wurde im Schuljahr 2016/17 um ein neues und zusätzliches Angebot erweitert.
Die wichtigsten Fragen bzw. Antworten zum bilingualen gebundenen Ganztagszweig der Grundschule Siersburg sollen hier nochmals vorgestellt werden: Was bedeutet „Teilgebundene Ganztagsschule"? Zusätzlich zu den Halbtagsklassen der Grundschule Siersburg werden parallel Ganztagsklassen eingerichtet. Das bedeutet, dass an dieser Grundschule Halbtagsklassen mit der Möglichkeit der Betreuung in einer Freiwilligen Ganztagsschule (kostenpflichtig) parallel neben Ganztagsklassen geführt werden. Der Schulbetrieb von Ganztagsklassen endet an 4 Tagen in der Woche um 16 Uhr; der 5. Nachmittag ist frei. Der Besuch einer Ganztagsklasse ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei (es fallen lediglich die Kosten für das Mittagessen an).
Das Konzept Ganztagsklasse funktioniert nur unter festen Rahmenbedingungen. Die Ganztagsschulverordnung schreibt vor, dass die Schülerinnen und Schüler an vier Tagen in der Woche mindestens bis 16 Uhr verpflichtend anwesend sein müssen. Der freie Tag kann von der Schule gemäß ihrem pädagogischen Konzept festgelegt werden. Die Gestaltung des Tagesablaufes mit pädagogisch gestalteter Rhythmisierung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder.
Gegenüber Halbtagsschulen gibt es erweiterte Anforderungen an die Räumlichkeiten. Unterrichts- und Differenzierungsräume müssen vorhanden sein, Verpflegungsräume und Freizeitbereiche in angemessener Weise zur Verfügung stehen.
In den Ganztagsklassen werden zusätzlich zu den Lehrkräften Erzieher/-innen und eine sozialpädagogische Leitung eingesetzt. Der Schulbetrieb wird am Vor- und Nachmittag gemeinsam von diesem multiprofessionellen Team abgedeckt. Für den Einsatz der Lehrer außerhalb des Unterrichts werden zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung gestellt.
Bei Bedarf ist eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler nach 16 Uhr möglich. Auch eine Ferienbetreuung kann in Zusammenarbeit mit der FGTS der Grundschule Siersburg angeboten werden. Beides ist mit Kosten verbunden.
In der Ganztagsschule werden Hausaufgaben weitgehend durch Schulaufgaben bzw. Übungsaufgaben ersetzt, die in der Regel im Rahmen der schulischen Lernzeiten in der Schule erledigt werden können.
Es gibt zusätzlichen Unterricht im Fach Französisch. Darüber hinaus wird Unterricht in den Fächern Sport, Bildende Kunst und Musik überwiegend oder vollständig in französischer Sprache erteilt, weitere Fächer sind möglich. Der Umfang soll (mindestens) 5 bis (höchstens) 10 Schulstunden betragen.
Im Saarland ist die Sprache des Nachbarn von besonderer Bedeutung, daher ist im Bildungsauftrag der Grundschulen die Förderung der französischen Sprache empfohlen. Darüber hinaus ist wissenschaftlich erwiesen, dass es für Kinder einfacher ist, nach einer „schwierigeren" ersten Fremdsprache zusätzlich eine „leichtere" Sprache zu erlernen.
Der Französischunterricht der Grundschule verfolgt einen lebenspraktischen, kommunikativen Ansatz. Lesen und Schreiben haben eine untergeordnete Rolle. Eine Notengebung findet nicht statt. Ihre erworbenen Kompetenzen können die Schülerinnen und Schüler mit dem Sprachzertifikat -DELF PRIM- belegen.
Schülerinnen und Schüler, die zur bilingualen Ganztagsklasse zugelassen wurden, durchlaufen diesen Bildungsweg bis zum Ende der Klassenstufe 4. Ein Wechsel ist dennoch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Eingeführt wird ein zusätzliches Angebot, d.h. es wird an der Grundschule Siersburg „zweigleisig" gefahren. Die Eltern haben künftig die freie Wahl zwischen den beiden Schulzweigen. Auch im Bereich der Nachmittagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Halbtagsklasse wird sich nichts ändern, die FGTS wird beibehalten.
Der Klassenteiler für Ganztagsklassen liegt bei 25, d.h. das Angebot der bilingualen Ganztagsklasse an der Grundschule Siersburg steht je Klassenstufe 25 Schülerinnen und Schülern offen
Es gibt eine Aufnahmesatzung, die das Verfahren regelt. Zunächst werden die Kinder des Schulbezirks der Grundschule Siersburg aufgenommen. Sind dann noch Plätze frei, können diese nach in der Aufnahmesatzung festgelegten Kriterien an Kinder aus anderen Schulbezirken vergeben werden.
Wenn nach Aufnahme der Kinder mit Wohnsitz in Siersburg noch Plätze frei sind, können grundsätzlich auch Schülerinnen und Schüler aus andern Schulbezirken aufgenommen werden.
Die Anmeldung der Schulkinder bei der zuständigen Grundschule hat im November des Vorjahres zu erfolgen. Was müssen wir Eltern veranlassen, wenn unser Kind die bilinguale Ganztagsklasse der Grundschule Siersburg besuchen soll? Sie können Ihr Kind unmittelbar in der bilingualen Ganztagsschule Siersburg anmelden. Die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule wird informiert. Ein formeller Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule ist nicht erforderlich!
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