Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am Sonntag, 26. Mai 2019 sowie für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 09. Juni 2019
Öffentliche Aufforderung
zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer und stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Rehlingen-Siersburg anl. der Gemeinderats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen sowie der Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 26. Mai 2019 und im Fall der notwendig werdenden Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 09. Juni 2019. Gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.11.2008 (Amtsbl. S. 1835), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712) fordere ich hiermit die in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer und stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer für die Bildung des Gemeindewahlausschusses zu benennen. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens 4 von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin/jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahllausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Bei der Bestellung der Beisitzern/Beisitzerinnen und ihrer Stellvertretern/Stellvertreterinnen können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden. Die Vorschläge bitte ich bis spätestens Freitag, 15. Februar 2019 dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Rathaus Siersburg, Bouzonviller Platz, Zimmer 107, einzureichen. Der Gemeindewahllausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte und stellt die Gesamtergebnisse der am 26. Mai 2019 stattfindenden Kommunalwahlen im Wahlgebiet fest. Darüber hinaus nimmt er die Verteilung der Sitze in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vor. Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses bleibt auch im Fall einer notwendig werdenden Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 09. Juni 2019 bestehen.
Rehlingen-Siersburg, 08. Januar 2019 Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter Ralf Collmann
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