Sicherheit geht vor
Für eine flexible Ausgestaltung und eine situationsgerechte Anwendung der Rechtsvorschriften zur Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit im innerörtlichen Straßenverkehr spricht sich Rehlingen-Siersburgs Bürgermeister Martin Silvanus aus. Eine generelle und situationsunabhängige Festlegung auf Tempo 30 im innerstädtischen und innergemeindlichen Bereich sei nicht zu befürworten, weil in der Tat damit die jeweilige Analyse der örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse nicht gefragt sei. Andererseits seien aber innerörtliche Hauptverkehrsstraßen von ganz unterschiedlicher Natur, d. h. sehr unterschiedlich in der Verkehrsbedeutung, in der Frequentierung durch Fahrzeuge und im Ausbau-Standard. Während eine innerstädtische Hauptverkehrs-'Ader' oft zum Beispiel vierspurig ausgebaut, dementsprechend ausgelastet und folglich schneller als 30 km/h dem fließenden Verkehr gewidmet sei, würden etwa innerörtliche Hauptdurchgangsstraßen, die vielfach als Landstraßen klassifiziert sind von ihrer Verkehrsbedeutung her eine Geschwindigkeitsreduzierung unter 50 km/h problemlos erlauben. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf weniger als Tempo 50 etwa auf den Landstraßen, die durch Niedaltdorf oder Fremersdorf oder Oberesch führen, dort Stockungen und Staus im Verkehrsfluss oder gar ein Verkehrskollaps auftritt", sagt der Verwaltungschef der Niedtalgemeinde. Es gibt zu denken, dass Landstraßen im ländlichen Raum als orts-, gemeinde- und kreisverbindende Verkehrswege durchaus als Landstraßen richtig klassifiziert seien, andererseits erfüllten sie innerorts auch noch die Funktion als Dorfstraße. „Als solche müssen diese Straßen und ihre motorisierten Nutzer im Besonderen die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gewährleisten wie auch insgesamt die Lebensqualität der Bewohner im innerörtlichen Raum respektieren", sagt Bürgermeister Martin Silvanus. Die Gemeindestraßen in Rehlingen-Siersburg seien alle tempobegrenzt auf eine Zonengeschwindigkeit 30 km/h, was sich sehr bewährt habe. „Zwischen Tempo 50 und Tempo 30 könnten die Straßenverkehrsbehörden, bei entsprechender gesetzlicher Ermächtigung, situationsorientiert durchaus sinnvoll auch Tempo 40 km/h festsetzen", meint Martin Silvanus, der im Übrigen vor einer „Schwarz-Weiß-Betrachtung" des Themas und vor „dogmatischen Festsetzungen" in welcher Richtung auch immer eindringlich warnt. Im Übrigen spricht er sich für eine Lockerung der Vorschriften betreffend die Anlegung von sogenannten Überquerungshilfen aus. „Richtig angelegte Fußgänger-Überwege können auch unbeampelt die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder und ältere Menschen in unseren Ortschaften erhöhen", erklärt Rehlingen-Siersburgs Bürgermeister. Er will jedenfalls in diesem Sinne eine neue Initiative gegenüber dem saarländischen Verkehrsministerium starten. i. A. Margit Heinrich-Weisgerber m.heinrich@rehlingen-siersburg.de Zurück |
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