Die Friedhofsgebührensatzung wurde entsprechend geändert, die Veröffentlichung hierzu ist in der Vorwoche erfolgt.
Was ändert sich nun für die nutzungsberechtigten Bürger:
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr von 20 € pro Grabstätte und Jahr wird ab dem Jahr 2019 nicht mehr erhoben.
Diejenigen, die seit dem 1.1.2016 bei Erwerb einer Grabstätte die Friedhofsunterhaltungsgebühr in einem einmaligen Betrag über die Gesamtlaufzeit des Nutzungsrechts an den jeweiligen Grabstätten bezahlt haben, erhalten eine Rückerstattung für das Jahr 2019 und aller weiteren im Voraus gezahlten Jahre. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich.
Die Rückerstattung der o.g. Gebühren wird möglichst zeitnah erfolgen.
Ihr Bürgermeister
Ralf Collmann