Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser

Öffnung der Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser nach der Sommerpause

 

 

 

 

 

 

 

Ab 3. August stehen die Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser wieder für den Trainings- und Probebetrieb zur Verfügung.

Damit eine Nutzung durch die Vereine, Gruppen oder Privatpersonen erfolgen kann, muss wir schon vor der Sommerpause ein eigenes Hygienekonzept der Ortspolizeibehörde schriftlich (per Post oder per E-Mail: ordnungsamt@rehlingen-siersburg.de) vorgelegt werden.

 

Auch Veranstaltungen müssen im Vorfeld bei der Ortspolizeibehörde beantragt und ein Abstands- und Hygienekonzept (lt. der aktuellen Rechtsverordnung) vorgelegt werden. Die Rechtsverordnungen und Bestimmungen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Rehlingen-Siersburg oder unter www.corona.saarland.de

 

Joshua Pawlak
Erster Beigeordneter

 

 

 

 

Trainings- und Veranstaltungsbetrieb in den Sommerferien/Sperrung
der Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser im Juli

 

 

Wie bereits in den letzten Jahren sind auch in diesem Sommer die Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser der

Gemeinde Rehlingen-Siersburg in den ersten vier Wochen der Sommerferien, 06. Juli bis 01. August 2020

geschlossen. In einer Ortsvorsteherdienstbesprechung, an der alle 10 Ortsvorsteher und auch die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen teilnahmen, wurde die Frage, ob auch in diesem Sommer die Schließung der öffentlichen Einrichtungen erfolgen sollte, diskutiert.

 

Man kam zu der einvernehmlichen Entscheidung, obwohl sowohl die Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser Corona geschuldet bereits zu Beginn dieses Jahres für den Trainingsbetrieb und für Veranstaltungen geschlossen wurden, an der Schließungsregelung in den Sommerferien festzuhalten. Die Schließung ist u. a. aus tarifrechtlichen Gründen und in diesem Zusammenhang personellen

Erfordernissen unabdingbar.

Die Beschäftigten in den Hallen und Dorfgemeinschaftshäusern, seien es unsere Reinigungskräfte oder Hauswarte, leisteten trotz der Schließtage in den letzten Wochen ihren Dienst ab. Wie auch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, haben sowohl Hallenwarte, Hauswarte als auch das Reinigungspersonal den Jahresurlaub in den Sommerferien eingeplant.

 

Auch vor dem Hintergrund, dass strenge Hygienemaßnahmen zu beachten sind und damit ein intensiver

Reinigungsbedarf besteht, haben wir uns für die Schließung entschieden.

Um die Vorgaben einhalten zu können ist, sofern Trainingsbetrieb und Vereinsleben in den Hallen und

Dorfgemeinschaftshäusern stattfindet, der Einsatz aller Bediensteten in den Einrichtungen erforderlich.

Die Gewährung von Urlaub im Wechsel und die damit einhergehende Anwesenheit von nur einem Teil des

Personals erachten wir darum als nicht ausreichend, um den hohen Hygieneanforderungen gerecht

werden zu können.

Der Schutz, die Sicherheit und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sowie der Besucherinnen und Besucher unserer Gebäude steht im

Vordergrund.

 

Für die großartige Unterstützung und die Flexibilität unserer Hallen- und Hauswarte sowie unseres Reinigungspersonals seit Ausbruch der Corona-Krise möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.

Wir hoffen auf das Verständnis aller Vereine und der Bürgerinnen und Bürger. Auch diesen stehen die Einrichtungen während der Schließtage nicht zur Verfügung.

 

Wir hoffen, dass zum Ende der Sommerferien bzw. Anfang August weitere Lockerungen in der Corona-Krise auf Landesebene beschlossen werden und der Trainings- und Vereinsbetrieb sowie Veranstaltungen und auch private Feierlichkeiten in den Einrichtungen der

Gemeinde Rehlingen-Siersburg wieder unter ‚normaleren‘ Bedingungen durchgeführt werden können.

 

Joshua Pawlak
Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

Ein Trainingsbetrieb und eine Nutzung der Hallen in kleinen Gruppen mit max. 5 Personen sind zurzeit möglich (Stand 26. Mai 2020). Damit Vereine unsere Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser nutzen können, müssen diese eine Sondergenehmigung bei der Gemeinde beantragen. Von dieser Regelung haben schon zahlreiche Vereine mit kontaktarmen Sportangeboten Gebrauch gemacht. Die entsprechende Verordnung des Landes finden Sie unter anderem auf unserer Webseite.

Damit Sie eine entsprechende Sondergenehmigung für ihren Trainings- oder Probebetrieb von der Gemeinde erhalten, benötigen wir eine kurze schriftliche Auflistung, wann und in welchem Umfang die Halle genutzt wird und wie die entsprechenden Hygienestandards und Abstandsregeln umgesetzt werden sollen. Nachdem eine mögliche Sonderregelung für den Trainings-oder Probebetrieb erteilt wurde, kann die Gemeinde die Reinigung der Sanitäranlagen zielgerichtet beauftragen und auch die Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Hygienekonzepte zu den angemeldeten Zeiten durchführen. Außerdem kann die Gemeinde im  Vorfeld die Vereine auf entsprechende Besonderheiten im Hinblick auf die Umsetzung des Hygienekonzepts hinweisen und so mögliche Probleme frühzeitig vermeiden. Für die Umsetzung des vom Land vorgeschriebenen Musterhygieneplans oder den Hygienevorschriften ist während der Durchführung des Trainings oder der Proben nämlich jeder Verein selbst verantwortlich. Sie können sich gerne mit Ihrem Antrag schriftlich an ordnungsamt@noSpamrehlingen-siersburg.de wenden. Bei weiteren Rückfragen und Problemen steht den Vereinsvorsitzende die Ortspolizeibehörde der Gemeinde auch telefonisch (06835 508 0) zur Verfügung.