Grüngutsammelstelle

Die Grüngutsammelstelle befindet sich im Ortsteil Rehlingen, Zur Schleuse. Anfahrt ist ausschließlich über die Südstraße möglich.

 

 

Öffnungszeiten:

Ab 02.03.2023 öffnet die Grüngutsammelstelle wieder zu folgenden Öffnungszeiten:

Donnerstags, 16:00 - 18:00 Uhr

Samstags, 09:00 - 13:00 Uhr

 

Mengeneinheit

Gebühr in EURO (€)

Kleinmenge bis 125 Liter

2,- €

Kleinmenge bis 250 Liter

4.- €

Kofferraum bis ca. 375 Liter

6,- €

Kombi-Kofferraum bis 625 Liter

10,- €

Anhänger bis 1.000 Liter (1 m³)

14,- €

größere Mengen pro angefangenem m³

14,- €

1 Weihnachtsbaum

2,- €

 

INFORMATIONEN ZUR GRÜNGUTSAMMLUNG

Die rechtlichen Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Verwertung des Grüngutes sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Die ehemalige Kompostieranlage der Gemeinde wurde den geltenden Anforderungen nicht mehr gerecht und musste aufwendig umgebaut werden.


Das gesamte aus Privathaushalten der Gemeinde stammende Grüngut wird nun auf dieser neuen Anlage gesammelt und dem EVS zu einer hochwertigen ökologischen Verwertung übergeben. Ziel dieser Verwertung ist die effiziente Herstellung von Qualitätskomposten und deren Rückführung in den Stoffkreislauf.


Mit Ihrer Grüngut-Gebühr tragen Sie dazu bei, dass dieser Kreislauf gesichert ist.


WELCHES MATERIAL wird am Sammelplatz ANGENOMMEN ?

 

  •  Baum-, Hecken- und Grünschnitt
  •  Laub
  •  Gras
  •  Äste unter 2 m Länge und mit weniger als 15 cm Durchmesser
  •  Strauchwerk und vergleichbare Materialien

WELCHES MATERIAL kann NICHT angenommen werden ?

 

  •  störstoffhaltiges Grüngut (z. B. Plastik, Mikroplastik)
  •  Küchenabfälle und Speisereste
  •  Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist
  •  Äste über 2 m Länge und mit mehr als 15 cm Durchmesser
  •  große Wurzelstöcke
  •  Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien oder sonstigem gewerblichem Gartenbau
  •  Altholz, auch unbehandelt
  •  Stall- und Kleintiermist
  •  Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarben sowie
  •  Grüngut, das gesundheitsschädlich ist oder dessen schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nicht sichergestellt ist wie z. B. bei Schädlingsbefall (z. B. Buchsbaumzünsler) oder manchen invasiven Arten (z. B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut), Japanischer Staudenknöterich)

Was müssen Sie bei der ANLIEFERUNG Ihres Grüngutes beachten?


Bitte achten Sie darauf, dass im angelieferten Grüngut keine Kunststofftüten (auch keine als kompostierbar bezeichneten), Blumentöpfe, Metalle, Glas, Steine usw. enthalten sind, denn solche Störstoffe verunreinigen den Kompost, der aus dem Grüngut gewonnen wird.


Eine nachträgliche Aussortierung der Störstoffe ist technisch sehr aufwendig und teuer bzw. aufgrund der Zerkleinerung während des Verwertungsprozesses nicht mehr vollständig möglich. Außerdem können z. B. Metalle und große Steine zu Schäden an den eingesetzten Geräten führen.