Rechtskräftige Bauleitpläne der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Rehlingen-Siersburg stehen auf dem Geoportal des Saarlandes (Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung) zur Ansicht und zum Download unter folgender Adresse zur Verfügung:

 

Geoportal Saarland

Flächennutzungsplan der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Hier finden Sie den aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Aktuelle Bebauungspläne und Offenlagen

Bebauungsplan „Jugendspielfeld Dürrfeldslach"

hier:  Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs.2 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Jugendspielfeld Dürrfeldslach" gemäß § 13 BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines
Jugendspielfeldes zu schaffen.

Die Gemeinde hat zwar bereits vor wenigen Jahren ein Bebauungsplanverfahren angestrebt, um ein Jugendspielfeld zwischen Rehlingen und Siersburg zu errichten. Dieses Verfahren wurde jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Rechtskraft gebracht, so dass es nach wie vor kein geeignetes Jugendspielfeld in Rehlingen-Siersburg gibt.

Ziel der nun vorliegenden Planung ist es daher, ein Angebot speziell für ältere Kinder und Jugendliche zu schaffen, um auch dieser Altersgruppe ein attraktives Freizeitangebot machen zu können.

Der Rat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hat in gleicher Sitzung am 25.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Jugendspielfeld Dürrfeldslach" angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. 
S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit

von Montag, 06.07.2026 bis einschließlich Freitag, 14.08.2026

auf der Homepage der Gemeinde Rehlingen-Siersburg unter

https://www.rehlingen-siersburg.de/rathaus/bauleitplaene-/-offenlagen

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus
Siersburg der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg,
Zimmer 012, zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag: 08:30 Uhr bis 13 Uhr, Dienstag: 08:30 bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch
geschlossen, Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:30 Uhr bis
13:00 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse liegenschaften@rehlingen-siersburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Rehlingen-Siersburg, den 30.06.2026

Der Bürgermeister

Joshua Pawlak