Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Allgemeine Informationen
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Bekanntmachungen
Briefwahl
Briefwahl: Allgemeine Informationen
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Rehlingen-Siersburg eingetragen sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag (21. Februar 2025) um 15 Uhr. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für die Rücksendung Ihres Wahlbriefes auf dem Postweg.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Briefwahl online beantragen
Ab Montag, 13. Januar 2025 können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:
Link zum Online-Antrag
Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen bis einschließlich Freitag (21. Februar 2025) zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail oder schriftlich beantragen
Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- Familiennamen, Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden.
Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 2. Februar 2025 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail oder per Post an das Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.
Briefwahllokal im Rathaus
Persönlich beantragen:
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen.
Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr.
Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 15.00 Uhr, gestellt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Erklären wahlberechtigte, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder erklären diese, den Wahlschein verloren zu haben, können diese bis Samstag, 22.02.2025, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt oder durch Boten zugestellt bzw. auf dem Postweg versandt. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Siersburg, Bouzonviller Platz, im Briefkasten im Rathauseingang bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr eingeworfen oder beim Wahlamt abgegeben werden.
Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, zum Beispiel durch Familienangehörige abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.
Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar.
Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr