Einwohnermeldeamt

Anmeldung des Wohnsitzes

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn vorhanden
  • Kinderreisepass, wenn vorhanden
  • Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen 
  • Nachweis zum Familienstand

bei Verheirateten:      Heiratsurkunde

bei Ledigen:              Geburtsurkunde

bei Geschiedenen:    Scheidungsurteil

bei Verwitweten:        Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten 

 

zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit gemeinsamen Sorgerecht 

  • Einverständniserklärung beider Elternteile  

zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit alleinigem Sorgerecht 

  • Sorgerechserklärung oder Gerichtsentscheid 

zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung aus dem Ausland

  • Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde  
  • letzte Wohnanschrift in Deutschland , falls eine vorhanden ist 

 

 

Ummeldung

Eine Ummeldung muss immer dann erfolgen, wenn ein Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen 

 

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungseigentümers bzw. Wohnungsgebers wieder eingeführt. Im Zusammenhang mit der An- und Ummeldung hat die meldepflichtige Person dann eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG vorzulegen. 

 

Abmeldung

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn mehrere Wohnsitze bestehen oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn vorhanden 
  • Kinderreisepass, wenn vorhanden 
  • Nachweis der ausländischen Anschrift, wenn diese im Personalausweis vermerkt werden soll z.B. aktuelle Stromrechnung, Wohnungsgeberbescheinigung