Kinderreisepass
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Für bis zu 4 Ausweise müssen Sie nur einen Termin buchen. Kommen Sie z.B. als Familie und benötigen 4 Reisepässe oder Personalausweise müssen Sie nicht extra 4 Termine buchen, es genügt ein Termin. Wenn Sie mit mehr als 4 Personen kommen buchen Sie bitte einen weiteren Termin dazu.
Bitte tragen Sie im Feld „weitere Anmerkungen“ immer ein, wie viele Personen kommen und welche Ausweise benötigt werden.
Um einen Ausweis abzuholen müssen Sie keinen Termin buchen. Ausweise können während der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden.
Kinderreisepass beantragen / verlängern
Kinderreisepässe sind voll gültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten. Also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke.
- Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung.
- Die Gültigkeitsdauer kann um ein Jahr verlängert werden, wenn der Pass noch nicht abgelaufen ist.
- Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Informieren Sie sich unbedingt vor Antragstellung, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch anerkannt wird (siehe Link unten „Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes").
Voraussetzungen:
- Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Persönliche Vorsprache, auch das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (Link siehe unten). Bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig.
- Evtl. Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung (siehe unten, bitte ausgefüllt mitbringen) oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht
Seit dem 02.08.2021 können im Kinderreisepass/Reisepass von Minderjährigen auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile die Namen aller sorgeberechtigten Personen eingetragen werden, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet. Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen werden dadurch vereinfacht. Die Eintragung ersetzt bei allein reisenden Elternteilen mit Kind aber eine - ggfls. erforderliche, während der Reise mitzuführende - schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person nicht.
Gebühren:
Für die Ausstellung des Kinderreisepasses: 13 €
Für die Verlängerung/Aktualisierung des Kinderreisepasses: 6 €
Ausstellung des Kinderreisepasses für nicht im Inland lebende Deutsche: 26 €
Eintragung der gesetzlichen Vertreter in den Kinderreisepass: 6 €
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Soll das Dokument für das Kind eine sechsjährige Gültigkeit haben, kann ein Personalausweis oder ein regulärer (elektronischer) Reisepass beantragt werden.
Verlust des Kinderreisepasses
Bei Verlust des Kinderreisepasses sind Sie verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen, anzeigepflichtig ist der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt die Verlustanzeige beim Passamt nicht.
Voraussetzungen
- Persönliche Vorsprache des gesetzlichen Vertreters
- Wohnsitz in Rehlingen-Siersburg
Erforderliche Unterlagen
- ggfls. Diebstahlanzeige der Polizei
- Ggfls. erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines neuen Kinderreisepasses (Kind muss dann mitkommen)
Gebühren für die Verlustmeldung
Keine
Formulare:
Links:
Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei