Was benötige ich wo?
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung des Wohnsitzes
Anmeldung des Wohnsitzes
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
- Reisepass, wenn vorhanden
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen
- Nachweis zum Familienstand
bei Verheirateten: Heiratsurkunde
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit gemeinsamen Sorgerecht
- Einverständniserklärung beider Elternteile siehe Download
zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit alleinigem Sorgerecht
- Sorgerechserklärung oder Gerichtsentscheid
zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung aus dem Ausland
- Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde
- letzte Wohnanschrift in Deutschland , falls eine vorhanden ist
Ummeldung
Eine Ummeldung muss immer dann erfolgen, wenn ein Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungseigentümers bzw. Wohnungsgebers wieder eingeführt. Im Zusammenhang mit der An- und Ummeldung hat die meldepflichtige Person dann eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG vorzulegen. Zum Download hier klicken.
Abmeldung
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn mehrere Wohnsitze bestehen oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
- Reisepass, wenn vorhanden
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Nachweis der ausländischen Anschrift, wenn diese im Personalausweis vermerkt werden soll z.B. aktuelle Stromrechnung, Wohnungsgeberbescheinigung
Beglaubigungen, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien
Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird.
Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische, öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden. Es können keine ausländischen Dokumente beglaubigt werden, auch nicht bei vorliegender Übersetzung. Hierfür sind die Notare zuständig.
Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen ausschließlich von den Standesämtern beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen:
Original des zu beglaubigenden Schriftstücks, Kopien werden vor Ort gefertigt
Bearbeitungszeit:
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.
Beglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.
Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Gebühren:
Leistung | Gebühren | |
Beglaubigungen von Unterschriften | je Unterschrift | 2,55 Euro |
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien | bis fünf Seiten | 5,00 Euro (pauschal) |
bei umfangreichen Dokumenten je weitere Seite zusätzlich | 0,55 Euro |
Führungszeugnis
Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie in Rehlingen-Siersburg gemeldet sein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie ein Führungszeugnis schriftlich beantragen. Wegen der notwendigen Angaben zu Ihrem schriftlichen Antrag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst ist eine genaue Adressangabe der Behörde nötig.
Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen, müssen Sie in Rehlingen-Siersburg gemeldet sein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragen. Wegen der notwendigen Angaben zu Ihrem schriftlichen Antrag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Für Anträge betreffend im Handelsregister eingetragener Firmen müssen Sie sich an das Gewerbeamt wenden.
Fischereischein
Sie wollen einen Fischereischein beantragen?
Dann bringen Sie bitte mit:
- Ihren bisherigen Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
oder - einen Nachweis über Ihre erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
- ein aktuelles Passbild
- Ihren Personalausweis
Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.
| Fischereiabgabe |
| Verwaltungsgebühr |
| Gesamt |
Jahresfischereischein | 08,00 Euro |
| 05,00 Euro |
| 13,00 Euro |
Fünfjahresfischereischein | 40,00 Euro |
| 16,00 Euro |
| 56,00 Euro |
Jugendfischereischein | 02,50 Euro |
| 02,60 Euro |
| 05,10 Euro |
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.
Bitte beachten Sie bei der Ausübung:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen. Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen Ihnen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.
Führerschein
Erstantrag auf Führerschein und Führerschein ab 17 Jahre
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | 43,40 Euro |
Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis | Biometrisches Passfoto 35x45 mm | |
persönliche Vorsprache | Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe | |
Sehtest | ||
Anmeldebescheinigung der Fahrschule |
Füherschein ab 17
Seit dem 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.
Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren
Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Anmeldebescheinigung der Fahrschule,Unterschrift beider Erziehungsberechtigten, Unterschrift der Begleitpersonen (Vorlage des original Führerscheins) Die Unterschriften der Erziehungsberechtigten und der Begleitpersonen können zeitgleich mit der Antragstellung erfolgen oder im Nachgang zu dem Antrag
Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein.
Gebühren: 43,40 Euro für Erstantrag, 7,70 € für die Prüfbescheinigung mit 17 Jahren, 8 Euro je Begleitperson
Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen.
Erweiterung von Führerscheinen
Klassen A und B
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | 42,60 Euro |
persönliche Vorsprache | Biometrisches Passfoto 35x45 mm | |
vorhandener Führerschein | ||
Sehtest | ||
Ausbildung in Erster Hilfe | ||
Anmeldebescheinigung der Fahrschule |
Klasse C/CE
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | 42,60 Euro |
Antragsteller ist im Besitz der Klasse B | Biometrisches Passfoto 35x45 mm | |
persönliche Vorsprache | vorhandener Führerschein | |
Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten) | Augenärztliches Gutachten | |
Ärztliche Bescheinigung | ||
Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe | ||
Anmeldebescheinigung der Fahrschule |
Umstellung eines Führerscheins alten Rechts auf den Kartenführerschein
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | 24,00 Euro |
persönliche Vorsprache | Biometrisches Passfoto 35x45 mm | |
vorhandener Führerschein |
Umstellung der alten Klasse 2 ab 50 Jahre/Verlängerung C, CE
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | 42,60 Euro |
Führerschein Klasse 2 (alt) Führerschein C/CE | Biometrisches Passfoto 35x45 mm | |
persönliche Vorsprache | vorhandener Führerschein | |
Berufskraftfahrer-qualifikation (s. Hinweis unten) | ||
Ärztliche Untersuchung | ||
Augenärztliches Gutachten | ||
Nachweis der Fahrpraxis |
Weitere Führerscheine
Fahrerqualifizierungsnachweis
Vorlage der entsprechenden Schulungsnachweise für die Schlüsselzahl 95
Biometrisches Passfoto
Gebühr 32,50 €
Internationaler Füherschein
Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | 16,00 Euro |
persönliche Vorsprache | Biometrisches Passfoto 35x45 mm | |
vorhandener Führerschein | Besitz eines Kartenführerscheins ist erforderlich |
Erteilung / Erweiterung/ Verlängerung der Füherscheinklassen D (Omnibus / D1, D1E, D, DE
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
|
| 42,60 Euro |
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Führerschein (Fahrerlaubnis) zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)
Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühren |
|
|
|
Neuerteilung nach Entzug
Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühren |
|
Zusätzlich bei C 1, C 1 E, C, CE, D, D 1, DE, D 1 E und
| 21,40 Euro
|
Verlust des Führerscheins
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg | Gültiger Personalausweis oder Reisepass | 30,00 Euro |
persönliche Vorsprache | Biometrisches Passfoto 35x45 mm | |
Falls der Führerschein nicht in Rehlingen-Siersburg ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06835 508 290 | ||
bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung | ||
bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei | ||
Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis | + 8,00 Euro |
Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft
Meldebescheinigung:
Die Meldebescheinigung kann als einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Eine Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.
Ihr Personalausweis ist zur Beantragung vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 7,00 €.
Melderegisterauskunft:
Eine einfache Melderegisterauskunft kann erfolgen, wenn die Person anhand der von Ihnen gemachten Angaben zweifelsfrei identifiziert werden kann und keine Verhinderungsgründe wie zum Beispiel gem. § 51 BMG Auskunftssperre oder gem. § 52 BMG Sperrvermerk vor. Kann eine Auskunft erteilt werden, können die in § 44 Abs 1. BMG benannten Personendaten beauskunftet werden.
Ihr Personalausweis ist zur Beantragung vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Zur Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft gem. § 45 BMG muss zusätzlich ein berechtigtes Interesse z.B. Vollstreckungstitel vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
Ihr Personalausweis
Nachweis des berechtigten Interesse
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Kirchenaustritt
Um den Kirchenaustritt zu beantragen, müssen Sie in Rehlingen-Siersburg gemeldet sein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Die Gebühr beträgt 32,00 €.
Änderung KFZ-Schein ( nur bei Umzug innerhalb des Landkreises Saarlouis möglich)
Adressänderung:
Zur Eintragung der Adressänderung muss der Umzug innerhalb des Landkreises Saarlouis erfolgt sein.
Hier für werden Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) benötigt.
Die Gebühr beträgt 11,40 €.
Namensänderung:
Zur Eintragung der Namensänderung werden Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.
Die Gebühr beträgt 11,40 €