Was benötige ich wo?

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung des Wohnsitzes

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung des Wohnsitzes

Anmeldung des Wohnsitzes

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn vorhanden
  • Kinderreisepass, wenn vorhanden
  • Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen 
  • Nachweis zum Familienstand

bei Verheirateten:      Heiratsurkunde

bei Ledigen:              Geburtsurkunde

bei Geschiedenen:    Scheidungsurteil

bei Verwitweten:        Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten 

 

zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit gemeinsamen Sorgerecht 

  • Einverständniserklärung beider Elternteile siehe Download 

zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit alleinigem Sorgerecht 

  • Sorgerechserklärung oder Gerichtsentscheid 

zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung aus dem Ausland

  • Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde  
  • letzte Wohnanschrift in Deutschland , falls eine vorhanden ist 

 

 

Ummeldung

Eine Ummeldung muss immer dann erfolgen, wenn ein Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen 

 

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungseigentümers bzw. Wohnungsgebers wieder eingeführt. Im Zusammenhang mit der An- und Ummeldung hat die meldepflichtige Person dann eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG vorzulegen. Zum Download hier klicken.

 

Abmeldung

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn mehrere Wohnsitze bestehen oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn vorhanden 
  • Kinderreisepass, wenn vorhanden 
  • Nachweis der ausländischen Anschrift, wenn diese im Personalausweis vermerkt werden soll z.B. aktuelle Stromrechnung, Wohnungsgeberbescheinigung 
Beglaubigungen, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Beglaubigungen, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass
1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird. 

Wichtig:
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. 

Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Ausländische, öffentliche Urkunden (z.B. Zeugnisse) können nicht beglaubigt werden. Es können keine ausländischen Dokumente beglaubigt werden, auch nicht bei vorliegender Übersetzung. Hierfür sind die Notare zuständig.

Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen ausschließlich von den Standesämtern beglaubigt werden.

Notwendige Unterlagen:
Original  des zu beglaubigenden Schriftstücks, Kopien werden vor Ort gefertigt 

Bearbeitungszeit:
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen. 

 

Beglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen. 

Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.

Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigt werden. 

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis

Gebühren:

Leistung Gebühren
Beglaubigungen von Unterschriftenje Unterschrift2,55 Euro
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopienbis fünf Seiten5,00 Euro (pauschal)
 bei umfangreichen Dokumenten je weitere Seite zusätzlich0,55 Euro

 

Führungszeugnis

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie in Rehlingen-Siersburg gemeldet sein.  

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie ein Führungszeugnis schriftlich beantragen. Wegen der notwendigen Angaben zu Ihrem schriftlichen Antrag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

 

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.


Bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst ist eine genaue Adressangabe der Behörde nötig.

Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

 

 

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen, müssen Sie in Rehlingen-Siersburg gemeldet sein.  

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragen. Wegen der notwendigen Angaben zu Ihrem schriftlichen Antrag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

 

Für Anträge betreffend im Handelsregister eingetragener Firmen müssen Sie sich an das Gewerbeamt wenden.

Fischereischein

Fischereischein

Sie wollen einen Fischereischein beantragen?

Dann bringen Sie bitte mit:

  • Ihren bisherigen Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
    oder
  • einen Nachweis über Ihre erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
  • ein aktuelles Passbild
  • Ihren Personalausweis

Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.

 

Fischereiabgabe

   

Verwaltungsgebühr

   

Gesamt

Jahresfischereischein

 08,00 Euro

 

 05,00 Euro

 

 13,00 Euro

Fünfjahresfischereischein      

 40,00 Euro

 

 16,00 Euro

 

 56,00 Euro

Jugendfischereischein

 02,50 Euro

 

 02,60 Euro

 

 05,10 Euro

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.

Bitte beachten Sie bei der Ausübung:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen. Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten. Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen Ihnen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung.

Führerschein

Führerschein

Erstantrag auf Führerschein und Führerschein ab 17 Jahre

 

VoraussetzungenNotwendige UnterlagenGebühr
Hauptwohnsitz in Rehlingen-SiersburgGültiger Personalausweis oder Reisepass43,40 Euro
Antragsteller war noch nie im Besitz einer FahrerlaubnisBiometrisches Passfoto
35x45 mm
 
persönliche VorspracheNachweis der Ausbildung in Erster Hilfe 
 Sehtest 
 Anmeldebescheinigung der Fahrschule

 

Füherschein ab 17

 

Seit dem 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.

Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren

Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Anmeldebescheinigung der Fahrschule,Unterschrift beider Erziehungsberechtigten, Unterschrift der Begleitpersonen (Vorlage des original Führerscheins) Die Unterschriften der Erziehungsberechtigten und der Begleitpersonen können zeitgleich mit der Antragstellung erfolgen oder im Nachgang zu dem Antrag 

Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein. 

Gebühren: 43,40 Euro für Erstantrag, 7,70 € für die  Prüfbescheinigung mit 17 Jahren,  8 Euro je Begleitperson 

Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen. 

 

 

Erweiterung von Führerscheinen
Klassen A und B
VoraussetzungenNotwendige UnterlagenGebühr
Hauptwohnsitz in Rehlingen-SiersburgGültiger Personalausweis oder Reisepass42,60 Euro
persönliche VorspracheBiometrisches Passfoto
35x45 mm
 
 vorhandener Führerschein 
 Sehtest 
 Ausbildung in Erster Hilfe  
Anmeldebescheinigung der Fahrschule 

 

Klasse C/CE

Voraussetzungen

Notwendige UnterlagenGebühr
Hauptwohnsitz in Rehlingen-SiersburgGültiger Personalausweis oder Reisepass42,60 Euro
Antragsteller ist im Besitz der Klasse BBiometrisches Passfoto
35x45 mm
 
persönliche Vorsprachevorhandener Führerschein 
Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten)Augenärztliches Gutachten 
 Ärztliche Bescheinigung 
 Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe 
 Anmeldebescheinigung der Fahrschule

 

Umstellung eines Führerscheins alten Rechts auf den Kartenführerschein
VoraussetzungenNotwendige UnterlagenGebühr
Hauptwohnsitz in Rehlingen-SiersburgGültiger Personalausweis oder Reisepass24,00 Euro
persönliche VorspracheBiometrisches Passfoto
35x45 mm
 
 vorhandener Führerschein

 

Umstellung der alten Klasse 2 ab 50 Jahre/Verlängerung C, CE
VoraussetzungenNotwendige UnterlagenGebühr
Hauptwohnsitz in Rehlingen-SiersburgGültiger Personalausweis oder Reisepass42,60 Euro
Führerschein Klasse 2 (alt)
Führerschein C/CE
Biometrisches Passfoto
35x45 mm
 
persönliche Vorsprachevorhandener Führerschein 
Berufskraftfahrer-qualifikation (s. Hinweis unten)  
 Ärztliche Untersuchung
 

Augenärztliches Gutachten

 
 

Nachweis der Fahrpraxis

 

 

Weitere Führerscheine

 

Fahrerqualifizierungsnachweis

Vorlage der entsprechenden Schulungsnachweise für die Schlüsselzahl 95

Biometrisches Passfoto

Gebühr 32,50 €

 

 

Internationaler Füherschein

Ausstellung eines Internationalen Führerscheines

VoraussetzungenNotwendige UnterlagenGebühr
Hauptwohnsitz in Rehlingen-SiersburgGültiger Personalausweis oder Reisepass16,00 Euro
persönliche VorspracheBiometrisches Passfoto 
35x45 mm
 
vorhandener FührerscheinBesitz eines Kartenführerscheins ist erforderlich

 

Erteilung / Erweiterung/ Verlängerung der Füherscheinklassen D (Omnibus / D1, D1E, D, DE

 

VoraussetzungenNotwendige Unterlagen Gebühr
  • Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg
  • Führerschein Klasse B
  • persönliche Vorsprache
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto 35x45 mm
  • Führerschein
  • Eignungsgutachten
  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners) 
  • Augenärztliches Gutachten

42,60 Euro

 

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Führerschein (Fahrerlaubnis) zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)

Voraussetzungennotwendige UnterlagenGebühren
  • Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg
  • Fahrerlaubnis B
  • persönliche Vorsprache
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Karten-Führerschein
  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über Reaktionstest
    (für Personen ab 50 Jahre)
  • Bei KTW: Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
  • 55,60 Euro
  • Bei Verlängerung: 51,00 Euro

 

Neuerteilung nach Entzug
Voraussetzungennotwendige UnterlagenGebühren
  • Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg
  • AntragstellerIn war im Besitz einer Fahrerlaubnis, die rechtskräftig entzogen, versagt oder auf die verzichtet worden ist.
  • persönliche Vorsprache    
  • Ggf. Nachweis über den Entzug (Strafbefehl/Urteil)

     
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto 35x45 mm
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest

Zusätzlich bei C 1, C 1 E, C, CE, D, D 1, DE, D 1 E und
Fahrgastbeförderung

  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  • Augenärztliches Gutachten

21,40 Euro

 

 

Verlust des Führerscheins
VoraussetzungenNotwendige UnterlagenGebühr
Hauptwohnsitz in Rehlingen-SiersburgGültiger Personalausweis oder Reisepass30,00 Euro
persönliche VorspracheBiometrisches Passfoto
35x45 mm
 
 Falls der Führerschein nicht in Rehlingen-Siersburg ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06835 508 290 
 bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung 
 bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei 
 Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis+ 8,00 Euro

 

Personalausweis, Reisepass

Personalausweis, Reisepass

  • Informationen zum Personalausweis finden Sie hier
  • Informationen zum Reisepass finden Sie hier
Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft

Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft

Meldebescheinigung:

Die Meldebescheinigung kann als einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. 

Eine Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich. 

 

Ihr Personalausweis ist zur Beantragung vorzulegen. 

 

Die Gebühr beträgt 7,00 €.

 

Melderegisterauskunft:

Eine einfache Melderegisterauskunft kann erfolgen, wenn die Person anhand der von Ihnen gemachten Angaben zweifelsfrei identifiziert werden kann und keine Verhinderungsgründe wie zum Beispiel gem. § 51 BMG Auskunftssperre oder gem. § 52 BMG Sperrvermerk vor. Kann eine Auskunft erteilt werden, können die in § 44 Abs 1. BMG benannten Personendaten beauskunftet werden.

 

Ihr Personalausweis ist zur Beantragung vorzulegen.

 

Die Gebühr beträgt 10,00 €.

 

 

Zur Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft gem. § 45 BMG muss zusätzlich ein berechtigtes Interesse z.B. Vollstreckungstitel vorgelegt werden. 

 

Benötigte Unterlagen:

Ihr Personalausweis 

Nachweis des berechtigten Interesse 

 

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Um den Kirchenaustritt zu beantragen, müssen Sie in Rehlingen-Siersburg gemeldet sein.  

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. 

 

Die Gebühr beträgt 32,00 €. 

Änderung KFZ-Schein ( nur bei Umzug innerhalb des Landkreises Saarlouis möglich)

Änderung KFZ-Schein ( nur bei Umzug innerhalb des Landkreises Saarlouis möglich)

Adressänderung:

Zur Eintragung der Adressänderung muss der Umzug innerhalb des Landkreises Saarlouis erfolgt sein.

Hier für werden Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) benötigt.

 

Die Gebühr beträgt 11,40 €.

 

Namensänderung:

Zur Eintragung der Namensänderung werden Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.

 

Die Gebühr beträgt 11,40 €

Rentenanträge