Reisepass

Zurzeit beträgt die Bearbeitungszeit von Reisepässen etwa 8 Wochen!

 

!! Information zur Online - Terminbuchung !!

Für bis zu 3 Ausweise müssen Sie nur einen Termin buchen. Kommen Sie z.B. als Familie und benötigen 3 Reisepässe oder Personalausweise müssen Sie nicht extra 3 Termine buchen, es genügt ein Termin. Wenn Sie mit mehr als 3 Personen kommen buchen Sie bitte einen weiteren Termin dazu.

 

Bitte tragen Sie im Feld „weitere Anmerkungen“ immer ein, wie viele Personen kommen und welche Ausweise benötigt werden.

 

Um einen Ausweis abzuholen müssen Sie keinen Termin buchen. Ausweise können während der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden.

 

Reisepass beantragen (ePass)

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welches Dokument Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen darüber erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes (Link siehe unten).

Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie einen Express-Pass beantragen. Der Reisepass ist dann schneller fertig, ist jedoch auch etwas teurer (60 € Reisepass + 32 € Expressaufschlag). Wenn selbst die Beantragung eines Express-Passes nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Der normale Reisepass hat 24 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

In manchen Fällen ist es nötig einen zweiten Reisepass zu besitzen. Dieser kostet genauso viel wie der 1. Reisepass, ist aber nur 6 Jahre gültig. Des Weiteren ist hierfür ein Nachweis notwendig, zum Beispiel Schreiben des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des zweiten Reisepasses.

 

Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen (Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen, auch Kinder müssen persönlich erscheinen!)
- Für Kinder unter 18 Jahren: Antrag nur möglich mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter.
Bitte ausgefüllte Zustimmungserklärung mitbringen.
- Wohnsitz in der Gemeinde (Ausnahmen möglich)

 

Erforderliche Unterlagen:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. (Link siehe unten)
- Falls vorhanden: Ihr alter Reisepass. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Wenn Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
- Falls Sie keinen Reisepass haben bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
- Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde, falls Sie noch nie einen Ausweis (Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass) hatten oder die Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. (zum Beispiel nach Eheschließung oder Namensänderung)
- Bei Anträgen für Personen unter 18 Jahren: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (siehe unten). Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht besitzt, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit (zum Beispiel eine aktuelle Bescheinigung über die Nichtvorlage einer Sorgerechtserklärung vom Kreisjugendamt)
- Gebühr

 

Gebühren:
- unter 24 Jahre 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab 24 Jahre 70 € (Gültigkeit 10 Jahre, außer bei Zweitpass, dann 6 Jahre)
- Aufschlag für die Bestellung eines Expresspasses: 32 €
- Aufschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22 €

 

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ohne Express-Antrag: ca. 4-6 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung des Reisepasses etwas länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

Mit Express-Antrag: höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr stellen.


Reisepass für nicht im Inland lebende Deutsche

In Ausnahmefällen können Reisepässe auch für Personen ausgestellt werden die im Ausland ihren Wohnsitz haben. Bevor der Antrag entgegengenommen wird, müssen wir eine Ermächtigung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anfordern. Hierfür wäre es hilfreich, wenn Sie uns vorab Folgendes per E-Mail zukommen lassen (buergerservice@rehlingen-siersburg.de):
- eine Kopie des bisherigen Kinderreisepasses, Personalausweis oder Reisepasses
- aktuelle Anschrift
- ggfls. Erklärung zur Namensführung nach Eheschließung im Ausland

 

Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen
- Für Kinder unter 18 Jahren: Antrag nur möglich mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter
Bitte ausgefüllte Zustimmungserklärung mitbringen.

 

Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. (Link siehe unten)
- Falls vorhanden: Ihr alter Reisepass. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Wenn Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
- Falls Sie keinen Reisepass haben bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
- Bei Anträgen für Personen unter 18 Jahren: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht besitzt, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.
- eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Wohnortes
- eine aktuelle Rechnung als Adressnachweis (zum Beispiel Stromrechnung)
- je nach Familienstand Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- evtl. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- ggfls. Beibehaltungsurkunde sowie Urkunde der Einbürgerung des anderen Landes
- Erklärung zur Namensführung nach Eheschließung im Ausland
- Gebühr

 

Gebühren:
- unter 24 Jahre 75 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab 24 Jahre 140 € (Gültigkeit 10 Jahre, außer bei Zweitpass, dann 6 Jahre)
- Aufschlag für die Bestellung eines Expresspasses: 32 €
- Vorläufiger Reisepass: 52 € (Voraussetzung für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beachten)

 

Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 4-6 Wochen, in Ausnahmefällen länger.


Reisepass abholen

Voraussetzungen:
- persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass nicht selbst abholen können, kann jemand anderes das für Sie tun, wenn Sie der Person eine schriftliche Vollmacht mitgeben.

 

Erforderliche Unterlagen:
- falls vorhanden: alter Reisepass
- ggfls. Vollmacht


vorläufiger Reisepass
Wenn kein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Passamt gestellt wird) rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Informieren Sie sich vorher unbedingt, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Reisepass auch anerkannt wird (siehe unten „Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes").
Die Gültigkeit des vorläufigen Passes beträgt längstens 1 Jahr.


Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Expressausstellung ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich
- Persönliches Erscheinen
- Für Kinder unter 18 Jahren: Antrag nur möglich mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter
Bitte ausgefüllte Zustimmungserklärung mitbringen.

 

Erforderliche Unterlagen:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. (Link siehe unten)
- Falls vorhanden: Ihr alter Reisepass. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Wenn Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
- Falls Sie keinen Reisepass haben bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
- Unter Umständen: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Sie noch nie einen Ausweis (Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass) hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. (zum Beispiel nach Eheschließung oder Namensänderung)
- Bei Anträgen für Personen unter 18 Jahren: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht besitzt, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit (zum Beispiel eine aktuelle Bescheinigung über die Nichtvorlage einer Sorgerechtserklärung vom Kreisjugendamt).
- Nachweis über unmittelbar bevorstehende Reise (zum Beispiel Buchungsunterlagen, Flugtickets).
- Gebühr in Höhe von 26 €

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.


Verlust Reisepass / vorläufiger Reisepass

Bei Verlust Ihres Reisepasses (ePass) oder eines vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen.
Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt die Verlustanzeige beim Passamt nicht.
Wenn Ihr Reisepass im Ausland gestohlen wurde müssen sie zur dortigen Polizei gehen. Sobald Sie wieder in Deutschland sind müssen Sie noch in Deutschland zur Polizei gehen um dort den Diebstahl anzuzeigen. Mit dieser Diebstahlanzeige sprechen Sie dann bitte hier vor.

Sie können dann ggfls. auch gleichzeitig ein neues Dokument beantragen.

 

Voraussetzungen
- Persönliche Vorsprache (Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist ausgeschlossen)
- Wohnsitz in Rehlingen-Siersburg

 

Erforderliche Unterlagen
- ggfls. Diebstahlanzeige der Polizei
- Identitätsnachweis, z.B. Personalausweis
- ggfls. erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines neuen Reisepasses

 

Gebühren für die Verlustmeldung

Keine

 

Formulare:

 

- Vollmacht

-Zustimmungserklärung

 

Links:

 

- Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html

 

- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Weitere-Informationen/Fotomustertafel.pdf;jsessionid=84A3365525272D28BD65A42CB63CF518.2_cid340?__blob=publicationFile&v=1