Personalausweis
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Für bis zu 3 Ausweise müssen Sie nur einen Termin buchen. Kommen Sie z.B. als Familie und benötigen 3 Reisepässe oder Personalausweise müssen Sie nicht extra 3 Termine buchen, es genügt ein Termin. Wenn Sie mit mehr als 3 Personen kommen buchen Sie bitte einen weiteren Termin dazu.
Bitte tragen Sie im Feld „weitere Anmerkungen“ immer ein, wie viele Personen kommen und welche Ausweise benötigt werden.
Um einen Ausweis abzuholen müssen Sie keinen Termin buchen. Ausweise können während der Öffnungszeiten ohne Termin abgeholt werden.
Personalausweis beantragen
Ab dem 16. Lebensjahr beginnt die Ausweispflicht. Wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen müssen Sie dann einen Personalausweis beantragen. Ein neuer Personalausweis muss zum Beispiel auch dann beantragt werden, wenn Sie einen neuen Familiennamen haben oder Ihr alter Personalausweis verloren ging oder gestohlen wurde.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen (Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen, auch Kinder müssen persönlich erscheinen!)
- Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag nur möglich mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter
Bitte ausgefüllte Zustimmungserklärung mitbringen. (siehe unten)
- Wohnsitz in der Gemeinde (Ausnahmen möglich)
Erforderliche Unterlagen:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. (Link siehe unten)
- Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis. Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
- Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden. Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, wenn Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
- Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde, falls Sie noch nie einen Ausweis (Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass) hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. (Zum Beispiel nach Eheschließung oder Namensänderung)
- Bei Anträgen für Personen unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht besitzt, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit (zum Beispiel eine aktuelle Bescheinigung über die Nichtvorlage einer Sorgerechtserklärung vom Kreisjugendamt).
- Wenn Sie Ihren Ausweis vor einer Eheschließung beantragen möchten, damit Sie ihn pünktlich zur Eheschließung haben, können Sie dies etwa 6 Wochen vorher machen. Bitte bringen Sie dann noch einen Nachweis über die geplante Eheschließung mit. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für den Ausweis erneut fällig wird, falls die Eheschließung verschoben werden muss (z. B. weil einer der Eheleute erkrankt ist).
- Gebühr
Gebühren, Zahlung bei Antragstellung:
- unter 24 Jahre: 22,80 € (Gültigkeit des Ausweises 6 Jahre)
- ab 24 Jahre: 37,00 € (Gültigkeit des Ausweises 10 Jahre)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
3-5 Wochen. In Ausnahmefällen kann die Herstellung des Personalausweises länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen. Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Personalausweis für nicht im Inland lebende Deutsche
In Ausnahmefällen können Personalausweise auch für Personen ausgestellt werden die im Ausland ihren Wohnsitz haben. Bevor der Antrag entgegengenommen wird, müssen wir eine Ermächtigung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anfordern. Hierfür wäre es hilfreich, wenn Sie uns vorab Folgendes per E-Mail zukommen lassen (buergerservice@rehlingen-siersburg.de):
- eine Kopie des bisherigen Kinderreisepasses, Personalausweises oder Reisepasses
- aktuelle Anschrift
- ggfls. Erklärung zur Namensführung nach Eheschließung im Ausland
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- persönliches Erscheinen
- Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag nur möglich mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter.
Bitte ausgefüllte Zustimmungserklärung mitbringen.
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. (Link siehe unten)
- Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis. Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
- Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden. Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, wenn Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
- Bei Anträgen für Personen unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht besitzt, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.
- eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Wohnortes
- eine aktuelle Rechnung (zum Beispiel Stromrechnung)
- je nach Familienstand Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- evtl. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- ggfls. Beibehaltungsurkunde sowie Urkunde der Einbürgerung des anderen Landes
- Erklärung zur Namensführung nach Eheschließung im Ausland
- Gebühr
Gebühren, Zahlung bei Antragstellung
- unter 24 Jahre: 52,80 € (Gültigkeit des Ausweises 6 Jahre)
- ab 24 Jahre: 67,00 € (Gültigkeit des Ausweises 10 Jahre)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Abholung etwa 3-4 Wochen nach Antragstellung, in Ausnahmefällen länger.
Verlust des Personalausweises melden (Verlustanzeige)
Wenn Ihr Personalausweis weg ist - zum Beispiel verloren oder gestohlen -, dann informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Dazu sind Sie verpflichtet. Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde müssen Sie erst eine Diebstahlanzeige bei der Polizei aufgegeben. Danach kommen Sie bitte zusammen mit der Diebstahlanzeige zu uns. Wenn Ihr Personalausweis verloren ging und nicht gestohlen wurde sprechen Sie bitte nur bei uns vor.
Wenn Ihr Personalausweis im Ausland gestohlen wurde müssen sie zur dortigen Polizei gehen. Sobald Sie wieder in Deutschland sind müssen Sie noch in Deutschland bei der Polizei vorsprechen um den Diebstahl anzuzeigen. Mit dieser Diebstahlanzeige sprechen Sie dann bitte hier vor.
Personalausweis mit Online-Funktion:
Sperren lassen
Wenn Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, sollten Sie den Ausweis so schnell wie möglich sperren lassen. Am schnellsten geht das telefonisch unter der Nummer 116 116, halten Sie dann bitte Ihr Sperrkennwort bereit. Sie können den Ausweis bei Abgabe der Verlustmeldung auch bei uns sperren lassen.
Voraussetzungen
- persönliches Erscheinen
Den Verlust können Sie nur persönlich vor Ort melden.
- Wohnsitz in Rehlingen-Siersburg
Erforderliche Unterlagen
- ggfls. Diebstahlanzeige der Polizei
- erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines vorläufigen Ausweises oder eines neuen Personalausweises
Gebühren für die Verlustmeldung
Keine
Personalausweis abholen
Mit Ihrem neuen Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion. Hierfür erhalten Sie vorab einen Brief mit PIN-Nummer und Sperrkennwort. Wenn Sie diesen Brief nach 6 Wochen noch nicht bekommen haben, teilen Sie uns das bitte mit.
Voraussetzungen:
- persönliches Erscheinen, Vertretung mit Vollmacht möglich, in der Sie bestätigen, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben. Wenn Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben können Sie Ihren neuen Personalausweis nur persönlich abholen. Dann müssen Sie hier eine neue, 6-stellige, PIN-Nummer eingeben.
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Erforderliche Unterlagen:
- falls vorhanden alter Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
- Bei Vertretung: Vollmacht
Vorläufiger Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen. Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate. Wenn Sie einen vorläufigen Personalausweis für eine Auslandsreise beantragen möchten informieren Sie sich bitte vorher ob Sie in diesem Land damit einreisen dürfen, da nicht in allen Ländern vorläufige Personalausweise für die Einreise ausreichen (siehe Link unten „Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes").
Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt, wenn die Identität des Antragstellers feststeht.
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- persönliches Erscheinen
- Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag nur möglich mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter.
Bitte ausgefüllte Zustimmungserklärung mitbringen. (siehe unten)
Erforderliche Unterlagen:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. (Link siehe unten)
- Bisheriger Personalausweis oder, wenn nicht vorhanden, Reisepass
- Gebühr in Höhe von 10 €
Formulare:
Links:
- Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei