Die Nied
Es kommt nicht von ungefähr, dass man gelegentlich Rehlingen-Siersburg als "Niedtalgemeinde" bezeichnet. In der Tat ist unser Heimatflüsschen Nied so etwas wie die Visitenkarte unserer Gemeinde wie auch der an ihr gelegenen Städte und Orte im benachbarten Lothringen.
Dabei sind es weniger etwa die Länge und die Mächtigkeit des Flusses, die ihn bedeutsam und angenehm herausheben aus anderen Flussgewässern gleicher Größenordnung. Zwar ist die Nied mit ihren beiden Quellflüssen "Nied Allemande" und "Nied Francaise" der zweitgrößte Nebenfluss der Saar, ihre herausragenden Prädikate sind jedoch die gute Wasserqualität und ihre reizvolle Einfügung in eine noch weitgehend intakte Flusslandschaft.
Der Nied und dem gesamten Niedraum kommt auch eine merkliche Freizeit- und Erhohlungsfunktion zu.
Angler-Herzen schlagen höher, wenn Zahl und Namen der vielen Fischarten genannt werden, die in der Nied gute Lebensbedingungen finden.
Nied und Niedlandschaft bilden ein natürliches Potential, einen "Schatz der Natur", der nicht ausgeplündert werden darf. Deshalb sind Umwelt- und Naturschutz im Niedtal von besonderer Bedeutung. Die großen Anstrengungen zur Reinhaltung im Wege moderner Abwassertechnik haben erfolgreich gefruchtet.
Aus Gründen des gestiegenen Erfordernisses des Naturschutzes im Niedtal ist das Befahren der Nied mit Booten jahreszeitlich (15. März bis 30. Juni) und entsprechend des Wasserstandes (Niedrigwasserstand 30 cm) begrenzt.
Und dennoch, vielleicht gerade deshalb, lädt das ´Land der Nied´ ein zu einem erholsamen, erfrischenden Freizeitspaß!
Mit dem Schlauchboot oder Kanu über die Nied
Nach der Verordnung über die Einschränkung des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs an der Nied vom 04. April 1996 ist das Befahren der Nied mit kleinen Fahrzeugen ohne eigenen Antrieb zwischen dem 15. März und dem 30. Juni eines jeden Jahres und bei einem Pegelstand von weniger als 30 cm am Pegel Niedaltdorf verboten.
Das Verbot gilt nicht für die Abschnitte oberhalb der Wehre an der Niedmühle bei Eimersdorf (ca. 150 m flussaufwärts), an der Mühle Conrad in Siersburg (ca. 700 m flussaufwärts) und an der Wackenmühle bei Hemmersdorf (ca. 250 m flussaufwärts). Hier kann ganzjährig und unabhängig vom Pegelstand gefahren werden. Die Stellen für das Ein- und Ausheben der Wasserfahrzeuge sind festgesetzt (s. Karten).
Weitere Einschränkungen ergeben sich aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet Nied vom 28. August 2017. Aufgrund des allgemeinen Störungsverbotes während der Brutzeit vom 15. April bis zum 15. August ist ein Befahren der Eisvogelhabitate (Niedschleife) unzulässig. Bereiche mit Röhrichten und Schwimmblattgesellschaften dürfen ebenfalls nicht mit Booten befahren werden.