Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

 

Voraussetzungen
- Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben. Das heißt zum Beispiel Sie sind dauerhaft untergebracht in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung oder Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
- Ihr Ausweis muss bei Befreiung von der Ausweispflicht bereits abgelaufen sein oder als gestohlen oder verloren gemeldet sein.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Rehlingen-Siersburg

 

Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht"
- Nachweis, dass Sie nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können. Zum Beispiel eine Bescheinigung der Hausärztin, des Hausarztes oder des Pflegeheims.
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder ihr alter Reisepass
- Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis.

 

Gebühren

keine