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Stellenausschreibung einer Bauhofleitung (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine
Bauhofleitung (m/w/d)
für den Bauhof der Gemeinde.
Es handelt sich um ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Leitung des gemeindlichen Bauhofes mit ca. 25 Beschäftigten; selbstständige organisatorische Steuerung der betrieblichen Abläufe und des effektiven Personaleinsatzes der Bauhofbeschäftigten incl. Winterdiensteinteilung (Organisation und Durchführung des Streu- und Räumdienstes)
- Auftrags- und Kapazitätsplanung
- Werkstatt- und Fuhrparkplanung
- Erstellung von Arbeits-, Dienst- und Urlaubsplänen
- Koordinierung sämtlicher anfallender Einzel- und Daueraufträge zur Leistungserfüllung sowie die Überwachung gemeindlicher Liegenschaften, Grünflächen, Wege, Straßen, Spielplätze und anderer Flächen
- Budgetverantwortung für die lt. Haushaltsplan zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
- Mitwirkung bei der Personalbeschaffung für den eigenen Verantwortungsbereich
- Mitwirkung bei der Erstellung von Dienst- und Betriebsanweisungen
- Betriebsdatenerfassung, Abrechnung der Bauhofleistungen, Kontrolle der Stundennachweise
- Eigenverantwortliche Durchführung des Facility-Managements der öffentlichen Gebäude und deren Technik
- Erledigung von kaufmännischen Aufgaben z.B. Einholung von Angeboten für Fremdleistungen und Beschaffungen, Mitwirkung bei der Kalkulation von Bauhofleistungen
Bewerber/ innen sind zur Übernahme von Rufbereitschaften (z.B. Winterdienst) und im Bedarfsfall zur Arbeit über die geregelte tägliche Arbeitszeit hinaus verpflichtet.
Voraussetzungen:
- Eine abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung in einem einschlägigen Handwerk (z.B. Hochbau, Tiefbau, Metall oder Landschaftsbau) mit abgeschlossener Technikerprüfung oder vergleichbarer Qualifikation
- Berufserfahrung in der Beschäftigung in einem Bauhof ist förderlich
- Erfahrung im Führen von Mitarbeitern, Personaleinsatzplanung und -koordination
- Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Arbeitssicherheit, Personalführung oder Verkehrssicherheit sind von Vorteil
- Bereitschaft zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung
- Bewerber/ innen müssen im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein, der Besitz der Führerscheinklasse C1, C oder CE ist von Vorteil
Wir bieten:
- Bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine leistungsgerechte Vergütung gem. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nach Entgeltgruppe 9b
- Arbeitsplatzsicherheit
- Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Tarifliche Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Vermögenswirksame Leistungen)
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD).
Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg verfügt über einen Frauenförderplan. Frauen werden bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien über Schul- und Berufsausbildung, bisherige berufliche Tätigkeiten sowie Fort- und Weiterbildungen, Kopie Führerschein u.a.) sind bis spätestens 31.03.2023 an die Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ulrike Barré, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg oder an personal@rehlingen-siersburg.de zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt (Ulrike Barré - Tel: 06835/ 508-303). Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet; eingesandte Schnellhefter, Plastikmappen und dgl. können nicht zurückgesandt werden.
Rehlingen-Siersburg, den 14.02.23
Der Bürgermeister
J. Pawlak
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Die Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarl. Datenschutzgesetz. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie hier abrufen.