Stellenangebote der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Offene Stellen im Ehrenamt

Die Gemeinde sucht für den Schiedsbezirk Oberesch einen Schiedsmann / Schiedsfrau

Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt (5 Jahre) mit der Aufgabe, zwischen streitenden Parteien in strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört es festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden Vergleichs zu beenden.

Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sind wünschenswert.

Regelmäßig werden Fortbildungsseminare über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. angeboten. 

Die Schiedsperson bzw. dessen Stellvertreter/in wird vom Ortsrat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes bestellt. Zur Ausübung des Ehrenamtes sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Der / die Bewerber(in) soll mindestens 25 Jahre alt sein und im Schiedsbezirk wohnen.

Interessierte Bürger des Gemeindebezirkes Oberesch, die die o.g Voraussetzungen für die Wahl zum Schiedsmann / Schiedsfrau erfüllen, können sich telefonisch: 06835/508 209 oder per Mail: ch.schneider@rehlingen-siersburg für die Eintragung in die Bewerberliste bis zum 28.02.2025 melden.

 

Rehlingen-Siersburg, den 04.02.2025

Der Bürgermeister

Joshua Pawlak 

Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg sucht eine/n ehrenamtliche/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen. 

 

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine Wiederbestellung ist möglich. 

Aufgaben:

•Beratung der Gemeinde in Angelegenheiten behinderter Bürger

•Zusammenarbeit mit Behindertenselbsthilfeorganisationen

•Unterstützung des Gemeinderates bei der Umsetzung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes 

Voraussetzungen:

•Erfahrung in der Behindertenarbeit (beruflich oder ehrenamtlich)

•Eigene Betroffenheit oder Angehörige von Menschen mit Behinderungen

•Mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz in der Gemeinde, keine dienstliche Bindung zur Gemeinde 

Vergütung:

Monatliche Aufwandsentschädigung von 50 € (abgedeckt sind auch Auslagen wie Porto und Fahrtkosten). 

Bewerbungen bis zum 14. Februar 2025 per E-Mail an soziales@noSpamrehlingen-siersburg.de oder schriftlich an die Gemeinde. 

Für Fragen: Christiane Schneider, Tel. 06835/508-209.

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