Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit

Veranstalten Jugendverbände, Vereine oder Verbände eine Maßnahme für Kinder und Jugendliche wie z. B. eine Ferienfreizeit, erhalten sie auf Antrag Zuschüsse. In Richtlinien des Landes, des Kreisjugendamtes oder der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ist diese Zuschussvergabe geregelt.

Beispiel
Ein Verein hat eine Freizeitmaßnahme für seine jugendlichen Vereinsmitglieder durchgeführt, die vom 1. bis 14. August dauerte. Nach den Zuschussrichtlinien dauerte diese Maßnahme also 14 Tage, da Anreise- und Abreisetag immer als je 1 Tag gewertet werden.
Zuschüsse erhält der Verein vom Land, vom Kreis und von der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, gegebenenfalls auch noch vom Bistum Trier.

Berechnung
Land:1,68 Euro pro Tag und Teilnehmer
Kreis:2,50 Euro pro Tag und Teilnehmer
Gemeinde:1,00 Euro pro Tag und Teilnehmer