Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021

 

 

Allgemeine Informationen

Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Wahlergebnis-Online der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

vorläufiges Wahlergebnis-Online (detaillierte Auflistung)

vorläufiges Wahlergebnis-Online (detaillierte Auflistung)

Am 26. September 2021 wurde der 20. Deutsche Bundestag gewählt.

 

Hier gelangen Sie zum vorläufigen Wahlergebnis der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.

 

weitere Auflistungen:

Erststimme - Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Zweitstimme - Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Briefwahl

Briefwahl: Allgemeine Informationen

Briefwahl: Allgemeine Informationen

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Rehlingen-Siersburg eingetragen sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag (24. September 2021) um 18 Uhr. Verlorene und nicht rechtzeitig zugestellte Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für die Rücksendung Ihres Wahlbriefes auf dem Postweg.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Briefwahl online beantragen

Briefwahl online beantragen

Ab Montag, 16. August 2021 können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:

 

Keine Online-Briefwahl möglich

Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen bis einschließlich Freitag (24. September 2021) zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail, per Fax oder schriftlich beantragen

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail, per Fax oder schriftlich beantragen

Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Familiennamen, Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden.

 

Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 5. September 2021 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.

Briefwahllokal im Rathaus

Briefwahllokal im Rathaus

Persönlich beantragen:

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen. Wer den Antrag für eine andere/einen anderen stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht.

Die im Rathaus geltenden „Corona-Abstands- und Hygienevorschriften“ sind zu beachten.

Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Termine können unter der Telefonnummer 06835-508-311 oder per Mail k.lambert@rehlingen-siersburg.de vereinbart werden.

 

Zur Vermeidung eines Infektionsrisikos sollte von den Möglichkeiten der kontaktlosen Beantragung der Briefwahlunterlagen (online oder mittels Wählerkarte) verstärkt Gebrauch gemacht werden. Telefonische Anträge können nicht entgegengenommen werden.

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr.

Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums am Wahlsonntag, 26. September 2021 nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 26. September 2021, 15.00 Uhr, gestellt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 25. September 2021, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt oder durch Boten zugestellt bzw. auf dem Postweg versandt. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Siersburg, Bouzonviller Platz, im Briefkasten im Rathauseingang bis Sonntag, 26. September 2021, 18.00 Uhr eingeworfen oder beim Wahlamt abgegeben werden.

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, zum Beispiel durch Familienangehörige abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.
Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar.
Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr

Weitere Informationen

Fristen und Termine

Fristen und Termine

26.09.1996spätester Zeitpunkt für den dreimonatigen ununterbrochenen Aufenthalt von Auslandsdeutschen im Inland, die nicht persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind
26.09.2003letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung
von Personen im Inland (aktives Wahlrecht)
und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
26.06.2021spätester Beginn der dreimonatigen Sesshaftigkeitsdauer für das Wahlrecht von Inlandsdeutschen
15.08.2021Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten
im Wählerverzeichnis des Wahlkreises
16.08.2021Briefwahl - frühester Termin für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an im Inland lebende Wahlberechtigte
05.09.2021letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis
06.09.2021   
bis   
10.09.2021
Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist
24.09.2021letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – bis 18 Uhr
26.09.2021Wahltag – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr
 - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe bei der Gemeinde Rehlingen-Siersburg eingegangen sein müssen
Wahlsystem

Wahlsystem

Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine personalisierte Verhältniswahl.
Gewählt werden 299 Abgeordnete auf Grund von Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen der Bundesrepublik Deutschland. Dieselbe Zahl von Abgeordneten wird über die von Parteien aufgestellten Landeslisten gewählt.

Die Wählerinnen und Wähler haben daher zwei Stimmen – eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die oder der Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Weitere Informationen zum Wahlsystem

Link zu Internetseite des Bundeswahlleiters

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Einen Überblick über die wesentliche Rechtsgrundlagen für Bundeswahlen gibt der Bundeswahlleiter.

 

Weitere Informationen

Internetseite des Bundeswahlleiters

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben

(spätestens am 26. September 2003 geboren sind),
 

  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach Paragraf 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 15. August 2021 bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.

Wahlberechtigte werden spätestens am 5. September 2021 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wahlberechtigung für Auslandsdeutsche

Wahlberechtigung für Auslandsdeutsche

Deutsche, die keinen Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt im Inland haben (Auslandsdeutsche) sind wahlberechtigt, wenn sie entweder

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss
spätestens am 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite des Bundeswahlleiters
Die erforderlichen Anträge stehen dort als Download zur Verfügung.

Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)

Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)

Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht nach Paragraf 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle wichtigen Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl erhalten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Parteien und Wählergruppen auf den Internetseiten der Bundeswahlleitung.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite des Bundeswahlleiters