Gaststättenanzeige

Am 17.06.2011 ist das „Saarländische Gaststättengesetz“ in Kraft getreten; es löst damit das bisher bundesweit geltende Gaststättengesetz ab. Die neue Rechtsvorschrift beinhaltet grundlegende Änderungen sowohl für Gaststätten als auch für vorübergehende Bewirtungen durch Vereine oder Privatpersonen. Hier finden Sie den Vordruck "Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb" als Download (ausfüllbares PDF-Formular).