Einwohnermeldeamt

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungseigentümers bzw. Wohnungsgebers wieder eingeführt. Im Zusammenhang mit der An- und Ummeldung hat die meldepflichtige Person dann eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG vorzulegen.

 

Anmeldung des Wohnsitzes

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn vorhanden
  • Kinderreisepass, wenn vorhanden
  • Nachweis zum Familienstand

bei Verheirateten:      Heiratsurkunde

bei Ledigen:                Geburtsurkunde

bei Geschiedenen:    Scheidungsurteil

 

Ummeldung

Eine Ummeldung muss immer dann erfolgen, wenn ein Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis

 

Abmeldung

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn mehrere Wohnsitze bestehen oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis