Einwohnermeldeamt
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungseigentümers bzw. Wohnungsgebers wieder eingeführt. Im Zusammenhang mit der An- und Ummeldung hat die meldepflichtige Person dann eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG vorzulegen.
Anmeldung des Wohnsitzes
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
- Reisepass, wenn vorhanden
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Nachweis zum Familienstand
bei Verheirateten: Heiratsurkunde
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Ummeldung
Eine Ummeldung muss immer dann erfolgen, wenn ein Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
Abmeldung
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn mehrere Wohnsitze bestehen oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis