Einwohnermeldeamt
Anmeldung des Wohnsitzes
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
- Reisepass, wenn vorhanden
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen
- Nachweis zum Familienstand
bei Verheirateten: Heiratsurkunde
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit gemeinsamen Sorgerecht
zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung von minderjährigen Kindern mit einem Elternteil mit alleinigem Sorgerecht
- Sorgerechserklärung oder Gerichtsentscheid
zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung aus dem Ausland
- Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde
- letzte Wohnanschrift in Deutschland , falls eine vorhanden ist
Ummeldung
Eine Ummeldung muss immer dann erfolgen, wenn ein Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie nicht in Eigentum ziehen
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungseigentümers bzw. Wohnungsgebers wieder eingeführt. Im Zusammenhang mit der An- und Ummeldung hat die meldepflichtige Person dann eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG vorzulegen.
Abmeldung
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn mehrere Wohnsitze bestehen oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Personalausweis
- Reisepass, wenn vorhanden
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Nachweis der ausländischen Anschrift, wenn diese im Personalausweis vermerkt werden soll z.B. aktuelle Stromrechnung, Wohnungsgeberbescheinigung