Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 am 09.06.2024

 

Am 09. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.

Briefwahl

Briefwahl: Allgemeine Informationen

Briefwahl: Allgemeine Informationen

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Rehlingen-Siersburg eingetragen sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag (07. Juni 2024) um 18 Uhr. Verlorene und nicht rechtzeitig zugestellte Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für die Rücksendung Ihres Wahlbriefes auf dem Postweg.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Briefwahl online beantragen

Briefwahl online beantragen

Ab Montag, 29. April 2024 können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:

!Link hier erst ab 29.04.2024 verfügbar!

Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen bis einschließlich Freitag (07. Juni 2024) zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail oder schriftlich beantragen

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail oder schriftlich beantragen

Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Familiennamen, Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden.

 

Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 19. Mai 2024 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail oder per Post an das Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.

Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus

Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus

Persönlich beantragen:

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen. Wer den Antrag für eine andere/einen anderen stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht.

 

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr.

Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums am Wahlsonntag, 09. Juni 2024 nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 09. Juni 2024, 15.00 Uhr, gestellt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 08. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt oder durch Boten zugestellt bzw. auf dem Postweg versandt. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Siersburg, Bouzonviller Platz, im Briefkasten im Rathauseingang bis Sonntag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr eingeworfen oder beim Wahlamt abgegeben werden.

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, zum Beispiel durch Familienangehörige abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.
Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar.
Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr

Öffnungszeiten des Wahlamtes anlässlich der Durchführung der Wahl des Europäischen Parlaments und der allgemeinen Kommunalwahlen

Am Sonntag, 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die allgemeinen Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortsratswahlen) statt.

Das Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ist während der allg. Dienststunden:

 

  • Montag, 08.30 Uhr – 13.00 Uhr,
  • Dienstag, 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr,
  • Mittwoch geschlossen,
  • Donnerstag, 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr und
  • Freitag, 08.30 Uhr – 13.00 Uhr

 

geöffnet.

 

Zusätzlich wird das Wahlamt an den folgenden Samstagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet sein:

 

Samstag, 09. März 2024

Samstag, 16. März 2024

Samstag, 23. März 2024

Samstag, 30. März 2024

 

Zur Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen/Wählbarkeitsbescheinigungen anl. der Wahl des Europäischen Parlaments ist das Wahlamt am Montag, 18. März 2024 bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

An folgenden Tagen sind die Dienststellen des Rathaus Siersburg samt Wahlamt für den Publikumsverkehr geschlossen:

Mittwoch – Freitag, 27.12.2023 – 30.12.2023

Weiberfasching, 08. Februar 2024

Rosenmontag, 12. Februar 2024

 

Rehlingen-Siersburg, 19. Dezember 2023

Joshua Pawlak

Bürgermeister

 

Termin für Kommunalwahlen und Europawahl steht

Am 9. Juni 2024 werden im Saarland Gemeinde-, Stadt-, Orts- und Bezirksräte, Kreistage & die Regionalversammlung gewählt sowie über die Verteilung der Sitze im EU-Parlament abgestimmt

Seit 1979 werden die allgemeinen Kommunalwahlen im Saarland zeitgleich mit der Europawahl durchgeführt. Der Tag der Europawahl 2024 orientiert sich an der Brüsseler Wahlperiode sowie an den Wahltagen in den Mitgliedstaaten der EU. Nach dem Europawahlgesetz müssen alle 27 Mitglieder innerhalb des gleichen Zeitraums abstimmen.

Für das Saarland ist der 09. Juni 2024 auch für die allgemeinen Kommunalwahlen geeignet. Eine frühzeitige Festlegung des Wahltags für die allgemeinen Kommunalwahlen 2024 erleichtert sowohl die Vorbereitung seitens der Wahlorganisation als auch die Vorbereitung seitens der Wahlvorschlagsträger.

 

Quelle: https://www.saarland.de/mibs/DE/aktuelles/newsletter/medieninformationen/_documents/2023/pm117_2023-07-11-Wahltag.html