Informationen zur Landtagswahl am 27. März 2022

 

Am 27. März 2022 wurde der 17. Landtag des Saarlandes gewählt gewählt.

Wahlergebnis-Online der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

vorläufiges Wahlergebnis-Online (detaillierte Auflistung)

vorläufiges Wahlergebnis-Online (detaillierte Auflistung)

Am 27. März 2022 wurde der 17. Landtag des Saarlandes gewählt gewählt.

 

Hier gelangen Sie zum vorläufigen Wahlergebnis der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.

Hier gelangen Sie zur detaillierte Auflistung.

 

Briefwahl

Briefwahl: Allgemeine Informationen

Briefwahl: Allgemeine Informationen

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Rehlingen-Siersburg eingetragen sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag (25. März 2022) um 18 Uhr. Verlorene und nicht rechtzeitig zugestellte Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für die Rücksendung Ihres Wahlbriefes auf dem Postweg.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Briefwahl online beantragen

Briefwahl online beantragen

Ab Montag, 14. Februar 2022 können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:

 

Keine Online-Briefwahl möglich

Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen bis einschließlich Freitag (25. März 2022) zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail, per Fax oder schriftlich beantragen

Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail, per Fax oder schriftlich beantragen

Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Familiennamen, Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden.

 

Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 06. März 2022 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.

Briefwahllokal im Rathaus

Briefwahllokal im Rathaus

Persönlich beantragen:

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen. Wer den Antrag für eine andere/einen anderen stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht.

Die im Rathaus geltenden „Corona-Abstands- und Hygienevorschriften“ sind zu beachten.

Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Termine können unter der Telefonnummer 06835-508-311 oder per Mail k.lambert@rehlingen-siersburg.de vereinbart werden.

 

Zur Vermeidung eines Infektionsrisikos sollte von den Möglichkeiten der kontaktlosen Beantragung der Briefwahlunterlagen (online oder mittels Wählerkarte) verstärkt Gebrauch gemacht werden. Telefonische Anträge können nicht entgegengenommen werden.

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 25. März 2022, 18.00 Uhr.

Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums am Wahlsonntag, 27. März 2022 nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 27. März 2022, 15.00 Uhr, gestellt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 26. März 2022, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt oder durch Boten zugestellt bzw. auf dem Postweg versandt. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Siersburg, Bouzonviller Platz, im Briefkasten im Rathauseingang bis Sonntag, 27. März 2022, 18.00 Uhr eingeworfen oder beim Wahlamt abgegeben werden.

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine beauftragte Person

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, zum Beispiel durch Familienangehörige abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.
Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar.
Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 25. März 2022, 18.00 Uhr

Weitere Informationen

Fristen und Termine

Fristen und Termine

27.03.2004letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
27.12.2021spätester Beginn der dreimonatigen Sesshaftigkeitsdauer im Saarland
13.02.2022Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten
im Wählerverzeichnis des Wahlkreises
14.02.2022Briefwahl - frühester Termin für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an Wahlberechtigte
06.03.2022letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis

07.03.2022   

bis   

11.03.2022

Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist
25.03.2022letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – bis 18 Uhr
27.03.2022Wahltag – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr
 - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe bei der Gemeinde Rehlingen-Siersburg eingegangen sein müssen
Wahlsystem

Wahlsystem

Bei der Landtagswahl handelt es sich um eine Verhältniswahl.
Gewählt werden 51 Abgeordnete, hiervon 41 auf Grund von Kreiswahlvorschlägen und 10 auf Grund von Landeswahlvorschlägen, in den Wahlkreisen des Saarlandes.

Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Mit der Stimme werden die Kreiswahlvorschläge der Parteien in geschlossenen Listen gewählt. 

Weitere Informationen zum Wahlsystem

Internetseite der Landeswahlleiterin

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Einen Überblick über die wesentliche Rechtsgrundlagen für Landtagswahlen gibt die Landeswahlleiterin.

 

Weitere Informationen

Internetseite der Landeswahlleiterin

 

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
 

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben

(spätestens am 27. März 2004 geboren sind),
 

  • seit mindestens drei Monaten im Saarland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach Paragraf 9 Landtagswahlgesetz (LWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 13. Februar 2022 bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.

Wahlberechtigte werden spätestens am 6. März 2022 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)

Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)

Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Saarland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich im Saarland aufhalten und nicht nach Paragraf 9 Landtagswahlgesetz (LWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle wichtigen Informationen zur Teilnahme an der Landtagswahl erhalten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Parteien und Wählergruppen auf den Internetseiten der Landeswahlleiterin.

 

Weitere Informationen

Internetseite der Landeswahlleiterin