Formulare und Downloads
Abfallgefäße, An-, Um- oder Abmeldung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeine
Entsorgung von Windeln
Zuwendung zur Entsorgung von Windeln
Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung zu mindern, gewährt die Gemeinde Rehlingen-Siersburg auf Antrag eine jährliche Zuwendung in Höhe von 50,00 Euro.
Babywindeln:
Die Zuwendung für die Entsorgung von Babywindeln wird bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gewährt; ohne weiteren Antrag.
Windeln bei Inkontinenz:
Die Inkontinenz ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen, wobei die Abgabe eines ärztlichen Dauerattestes möglich ist. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen.
- Richtlinien der Gemeinde Rehlingen-Siersburg zur Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln wegen Inkontinenz