Bildung der Wahlvorstände für die Europa-, Gemeinderats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen

und die Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 26. Mai 2019 sowie für eine evtl. notwendig werdende Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 09. Juni 2019

Öffentliche Aufforderung

 

zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzer/Beisitzerinnen für die Wahlvorstände der Gemeinde Rehlingen-Siersburg anlässlich der Europa-, Gemeinderats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen und die Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 26. Mai 2019 sowie für eine evtl. notwendig werdende Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 09. Juni 2019.

Gemäß § 5 des Europawahlgesetzes (EuwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555 ,852), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018

(BGBl. I S. 1116) i. V. mit §§ 6, 7 der Europawahlordnung (EuWO) und § 9 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. November 2008 (Amtsbl. S. 1835), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712) i. V. mit §§ 4, 4a der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2008 (Amtsbl. 2009 S. 20) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 713) ist zur Durchführung der oben genannten Wahlen in jedem Wahlbezirk der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ein Wahlvorstand zu bilden.

Das Gemeindegebiet ist von mir in 17 Wahlbezirke eingeteilt.

Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses für die Europawahl werden darüber hinaus bei meiner Dienststelle zwei Wahlvorstände gebildet.

Die Wahlvorstände bestehen nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde. Sie setzen sich zusammen aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin als Vorsitzenden/Vorsitzende, ihrer oder seiner Stellvertreterin oder ihrer oder seinem Stellvertreter und mindestens drei Beisitzerinnen und Beisitzern. Bei der Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer sind die in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer/Beisitzerinnen für die Bildung der Wahlvorstände in den einzelnen Wahlbezirken für die Europa-, Gemeinderats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen und die Wahl zur Landrätin/zum Landrat am 26. Mai 2019 sowie für eine evtl. notwendig werdende Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 09. Juni 2019 sowie für die Bildung der Briefwahlvorstände der Gemeinde Rehlingen-Siersburg für die Europawahl am 26. Mai 2019 zu benennen.

Bei der Bestellung der Beisitzer/Beisitzerinnen können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.

Die Vorschläge bitte ich bis spätestens Freitag, 28. Februar 2019 an die Gemeindebehörde

Rehlingen-Siersburg, Rathaus Siersburg, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg, zu richten.

 

 

Rehlingen-Siersburg, 08. Januar 2019

Der Gemeindewahlleiter/Die Gemeindebehörde

Ralf Collmann

Bürgermeister