Infoveranstaltung Balkonkraftwerke

Infoveranstaltung Balkonkraftwerke

Am 17. März fand der spannende Vortrag zu Balkonkraftwerken statt, organisiert von unseren Klimaschutzpatinnen der Gemeinde in enger Kooperation mit der Gemeinde. Der Vortrag stieß auf großes Interesse und lockte zahlreiche Teilnehmer an, die mehr über die Vorteile und die Funktionsweise von Balkonkraftwerken erfahren wollten.

 

Im Vortrag wurden vom Referenten die Komponenten eines Balkonkraftwerks erläutert: von den PV-Modulen, die Sonnenenergie in Gleichstrom umwandeln, über den Wechselrichter, der diesen in nutzbaren Wechselstrom transformiert, bis hin zu den Verbindungskabeln und der Endkappe, die eine einfache Erweiterung des Systems ermöglichen. Der Referent erklärte zudem die Bedeutung der Sicherheitsfunktionen des Wechselrichters, die für den Schutz vor Stromschlägen sorgen.

 

Ein zentrales Thema war der Ertrag eines Balkonkraftwerks, der stark von der Ausrichtung und dem Neigungswinkel der Solarmodule abhängt. Der Referent erläuterte, wie eine Südausrichtung und die richtige Neigung – z. B. in München mit 71° im Winter und 36° im Sommer – den maximalen Ertrag liefern. So können Balkonkraftwerke effektiv Strom produzieren und den Energiebedarf sowohl im Sommer als auch im Winter decken.

 

Ein weiteres Thema war die Amortisation eines Balkonkraftwerks: Bei einem Arbeitspreis von 0,35 €/kWh lässt sich jährlich etwa 280 € an Stromkosten einsparen. Bei höheren Strompreisen (z. B. 0,54 €/kWh) sind sogar Einsparungen von rund 432 € möglich. In der Regel amortisiert sich die Anlage innerhalb von 2 bis 4 Jahren und sorgt somit langfristig für eine wirtschaftliche Entlastung.

 

Ein wichtiger Aspekt des Vortrags war auch die rechtliche Seite: Der Referent ging detailliert auf die Anmeldungen und Eintragungen ein, die vor der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks erforderlich sind. Es wurde erklärt, dass die Registrierung im Marktstammdatenregister sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig sind, um das Balkonkraftwerk rechtlich korrekt in Betrieb zu nehmen. Ab Mai 2024 entfällt jedoch die Registrierungspflicht für kleinere Anlagen, was die Installation erheblich vereinfacht. Es wurde auch erklärt, dass Balkonkraftwerke nun mit Schuko-Steckdosen verbunden werden dürfen, was eine große Erleichterung für die Installation darstellt.

 

Die neuen Regelungen ab Mai 2024 wurden ebenfalls angesprochen: Die zulässige Maximalleistung wird auf 800 Watt erhöht, die Registrierungspflicht entfällt und die Nutzung von Schuko-Steckdosen wird offiziell erlaubt. Diese Änderungen machen die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken noch einfacher – und das vor allem auch für Mieter, die nun ein Recht auf die Installation eines Balkonkraftwerks haben.

 

Am Ende des Vortrags wurden viele interessante Fragen gestellt, die die Teilnehmer besonders zum Thema Speicher, Einspeisung und die rechtlichen Anforderungen bewegten. Der Referent ging auf diese Fragen ein und erklärte, wie man den erzeugten Strom optimal speichert und wie die Einspeisung ins Netz geregelt ist. Auch die neue Rechtslage zur Installation von Balkonkraftwerken für Mieter wurde ausführlich besprochen, was viele Fragen zur praktischen Umsetzung aufwarf.

 

Wir bedanken uns herzlich bei den Klimaschutzpatinnen und der Gemeinde für die erfolgreiche Zusammenarbeit und die gelungene Veranstaltung. Es war großartig zu sehen, wie viele Menschen sich für die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz interessieren und wie viele wertvolle Informationen die Teilnehmer mitnehmen konnten. Wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen und eine erfolgreiche Umsetzung von Balkonkraftwerken in der Gemeinde!