Rattenbekämpfung / Vorbeugung
Nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Saarland hat jeder Grundstückseigentümer, Pächter, Mieter oder sonstiger Nutzer von bebauten und unbebauten
Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage bei Rattenbefall eine Bekämpfungspflicht, d.h. unverzügliche eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Der Befall muss der Ortspolizeibehörde angezeigt werden, vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.
Telefon: 06835/508 220 und 508 226
E-Mail: ordnungsamt@rehlingen-siersburg.de
Wichtige Punkte zur Rattenbekämpfung / Vorbeugung:
- Lebensmittelreste nicht achtlos wegwerfen
- Müll-, Bio- und gelbe Tonne verschließen, offenstehende Deckel durch Überfüllung vermeiden
- Komposthaufen und unverschlossener Komposter auf Hinterhöfen und in gärten bieten den Schädlingen (Ratten) einen optimalen Lebensraum. Nach Möglichkeit hierfür geeignete verschlossene Behältnisse verwenden oder mit geeigneter Abdeckung arbeiten. Keine gekochten Essensreste, sowie Fleischabfälle im Komposter entsorgen.
- Entsorgen sie keine Lebensmittelreste über Toilette oder Waschbecken
- Futter für Haustiere bzw. Nutztiere in geschlossenen Behältern lagern
- Verzichten sie auf übertriebenes Füttern von Vögeln im Freien. Selbst Vogelhäuser sollten mittels Manschetten vor dem Eindringen von Ratten geschützt werden.
- Regelmäßige Kontrolle von Hühner- und Kaninchenställen aber auch von Hundehütten
- Vegetation möglichst kurzhalten, damit den Schädlingen kein Versteck und Unterschlupf geboten wird
- Auch das Angebot von Unterschlupfmöglichkeiten, die sich zum Beispiel in offen gelagertem Unrat oder größeren Brennholzansammlungen ergeben können, sollten minimiert werden
Sollte Rattengift in privaten Haushalten zum Einsatz kommen, gilt es einige Grundregeln zu beachten:
Die Bekämpfung kann entweder selbst vorgenommen oder durch eine Fachfirma (Schädlingsbekämpfer) durchgeführt werden. Rattengift niemals offen auslegen, um die Vergiftung von anderen Tieren (Hunde, Katzen etc.) zu vermeiden. Rattengift sollte immer in sogenannte Köderboxen an den Laufwegen der Ratten und in der Nähe von Fress- oder Kotspuren ausgelegt werden. Das ausgelegte Rattengift sollte etwa ein- bis zweimal in der Woche kontrolliert werden um den Rückgang des Befalls zu überprüfen.


















