Die Gehweg parken

Im Oktober war die Ortspolizeibehörde in allen Ortsteilen unterwegs und hat Fahrzeughalter darauf aufmerksam gemacht, wenn diese im Halteverbot oder auf dem Gehweg geparkt haben, und somit Kinder, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen massiv behindert habe und dadurch  diese Personen einer Gefahr ausgesetzt waren, da sie auf die Straße ausweichen mussten. Dieses gerade für Kinder eine große Gefahr, da diese auf  Grund ihrer Größe hinter hohen Autos schwer zu erkennen sind.  Wir haben uns darüber gefreut, dass viele Menschen hier Verständnis hatten und sich darüber gefreut haben, dass die Ortspolizeibehörde in den ersten vier Wochen ohne Verwarngelder gearbeitet hat, um die Menschen zu informieren. Leider hat dies nicht überall Wirkung gezeigt. Daher weisen wir nochmals auf unseren Artikel in der vergangenen Woche hin und informieren, dass ab dieser Woche verstärkt Verwarngeld erhoben werden. Das Parken auf dem Gehweg kostet laut Bußgeldkatalog, der vom Bundestag verabschiedet wurde 55 €.