Durchführung von Veranstaltungen und Festen im öffentlichen Verkehrsbereich durch Vereine und Institutionen

Für die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere im öffentlichen Verkehrsbereich, sind oftmals verkehrsrechtrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO wie Vollsperrungen, Einrichtung von Halteverboten etc. erforderlich.

Der Veranstalter reicht bei der Ortspolizeibehörde seinen Antrag `Verkehrsrechtliche Anordnung ` ein. Damit diese verkehrsrechtliche Anordnung erteilt werden kann, muss der Veranstalter in seinem Antrag eine verantwortliche Person benennen, die jeder Zeit Zugriff auf die Straßensperrung und der damit einhergehenden Beschilderung vor Ort hat und die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung nachweisen kann. Dies geschieht durch die Vorlage des Zertifikates über die Qualifikation zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen und Straßen gemäß der RSA 21.

Diese Anforderung bringt es für einige Vereine und Institutionen mit sich, dass im eigenen Verein keine Person über das geforderte Zertifikat verfügt. Damit diese Veranstaltungen dennoch weiterhin angeboten und durchgeführt werden können, bietet die Gemeinde folgende Möglichkeiten an:

  • Die vom Veranstalter aufgestellten Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen werden durch die Mitarbeiter des Bauhofes gegen eine Gebühr kontrolliert, da diese die Fachkenntnisse besitzen. Die Gemeinde übernimmt somit auch die Haftung und Verantwortung. Im vergangene Jahr lag hier die Gebühr zwischen 20-60 Euro und ist Abhängig vom entstandenen Aufwand. 
  • Die Gemeinde bietet ein eintägiges Seminar `Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen nach RSA 21 an. Die Teilnehmer erhalten den Qualifikationsnachweis und können somit die Verkehrssicherung unter der persönlichen Verantwortung übernehmen.

Die wichtigsten Inhalte dieser Schulung sind:

Vorstellung der Rechtsgrundlagen

Persönliche Verantwortung und persönliche Haftung

Verkehrssicherungspflicht

Planung und Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen 

Aufstellung von Verkehrszeichen

Kontrolle und Wartung der Verkehrseinrichtung

 

Interessierte Vereinsvertreter können per Mail (ordnungsamt@noSpamrehlingen-siersburg.de) bis zum 15.11.2024 ihr Interesse an einer solchen Schulung bekunden.

Nach Eingang der Anmeldungen wird die Gemeinde mit einem externen Unternehmen die Schulung vorbereiten, die voraussichtlich im Januar 2025 erfolgen wird. Die Kosten dieser Schulung trägt die Gemeinde.