Hinweis an die Nutzer gemeindeeigener Gebäude

Um der drohenden Energiekrise in diesem Winter zu begegnen, hat der Bund unter anderem per Gesetz (Kurzfristenergieversorgungssicherheitsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) einen Maßnahmenkatalog erlassen, der unterschiedliche Maßnahmen zum Energieeinsparen vorgibt. Außerdem hat sich der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in zwei Sitzungen mit diesem Thema beschäftigt, da neben der Energiesicherheit auch erhebliche finanzielle Mittel notwendig sind, um die entsprechenden Liegenschaften zu betreiben. Die Energiekosten werden die Gemeinde in einem erheblichen Maße im kommenden Jahr treffen. Dadurch sind zahlreiche Einsparmaßnahmen notwendig, um die zusätzliche finanzielle Belastung zu minimieren. In diesem und im kommenden Jahr müssen daher schon einige Projekte geschoben werden, da die enormen Energiekosten sowie steigende Baukosten die Gemeinde an die finanziellen Grenzen bringt. Alleine die Belastung durch die Energiekosten liegt nach ersten Prognosen bei 2 Millionen Euro.

Vor dem Hintergrund der EnSikuMaV und der Beschlusslage des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses treten daher folgende Maßnahmen in gemeindeeigenen Liegenschaften, Gebäuden, die Vereinen, Verbänden oder Organisationen überlassen wurden oder an denen sich die Gemeinde finanziell bei den Energiekosten beteiligt, in Kraft.

 

  •  Die Maximaltemperatur liegt für alle öffentlichen Gebäude oder Vereinsräume bei 19 °C (Ausgenommen sind und Klassen- oder Gruppenräume bzw. Räume, die als Aufenthaltsort für Kindern in Schulen und Kindergärten dienen; hier gelten die bisherigen Bestimmungen: Nicht ausgenommen sind Büros und Personalräume in Kindergärten und Grundschulen analog der Regelungen im Rathaus, Büro 19 Grad) In den Weihnachts- und Fastnachtsferien wird die Raumtemperatur auf 12 °reduziert.
  •  Heizen mit Heizlüfter oder sonstigen Geräten ist nicht gestattet
  •  Brandschutztüren sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten
  •  Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, z.B. Flure, Foyers, Abstellräume u.ä. werden nicht mehr beheizt bzw. je nach technischer Notwendigkeit die Temperatur deutlich abgesenkt
  •  Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasseraufbereitung am Waschbecken genutzt werden -  es sei denn, es ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben
  • Die Warmwasseraufbereitung für die Duschen in den Hallen wird abgestellt.
  • Gebäude wie Leichenhallen werden auf Frostschutz gehalten
  • Absenkung der Heizungen bei längerer Pausenzeit (keine Veranstaltungen, Weihnachtsferien, Fastnachtferien etc.)
  • Das Rathaus und der Bauhof werden vom 24.12-01.01.2023  (Betriebsferien) geschlossen
  • Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser sind vom 19.12.22-08.01.2023 geschlossen, die Heizungen werden in den jeweiligen Gebäuden heruntergefahren und in einen Sparmodus versetzt

 Während der Nutzung:

  •  Fenster nicht dauerhaft öffnen, in regelmäßigen Abständen Stoßlüften
  •  Nur in genutzten Räumen Licht einschalten

 Vor dem Verlassen der Gebäude

  •  Heizungsthermostat auf Stufe 1 stellen
  •  Alle Fenster schließen
  •  Kontrollieren, ob alle Wasserhähne geschlossen sind
  •  Alle Lichter ausschalten
  •  Sämtliche nicht benötigte Elektrogeräte vom Strom trennen

 In den kommenden Tagen gehen entsprechende Anschreiben an Betroffene Vereine per Post in die Zustellung, da in diesem Artikel nur die allgemeinen Informationen aufgeführt sind, je nach Liegenschaft und Nutzung sind weitere Vorgaben zur Einsparung von Energie vorgesehen. Sollte es darüber hinaus weitere Fragen geben steht die Liegenschaftsabteilung für Rückfragen zur Verfügung.