Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Es gelten folgende Umtauschfristen
Tabelle 1 - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Diese Tabelle betrifft nur die grauen und roten Papierführerscheine!
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 – 1958 | 19.1.2022 |
1959 – 1964 | 19.1.2023 |
1965 – 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Tabelle 2 - Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Diese Tabelle betrifft nur die ältere Kartenführerscheine!
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.1.2026 |
2002 – 2004 | 19.1.2027 |
2005 – 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Die Gültigkeit wird auf 15 Jahre befristet - dann bekommen Sie eine neuen Scheckkarten-Führerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Welche Klassen werden im neuen Führerschein eingetragen?
Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Wieviel kostet der Umtausch und was wird benötigt?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 24 Euro.
Benötigt werden ein aktuelles (nicht älter als 3 Monate) biometrisches Lichtbild sowie der alte Führerschein. Eine vorherige Terminabsprache bei der Führerscheinstelle ist erforderlich.
Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet
Die Umtauschfrist beträgt im Moment wegen der Vielzahl der Umstellungen ca. 5 Wochen.
Für Rückfragen können Sie sich gerne wie folgt mit der Führerscheinstelle, Frau Franken, in Verbindung setzen:
Per E-Mail: s.franken@rehlingen-siersburg.de
Per Telefon: 06835/508-208