Informationsveranstaltung im Rathaus: GebäudeEnergieGesetz

Am vergangenen 14.03.24 fand im großen Sitzungssaal im Rathaus eine Infoveranstaltung zum Thema GebäudeEnergieGesetz statt. Zu der Veranstaltung kamen rund 70 Interessierte, die sich mit dem Thema der Modernisierung und Neuanschaffung von Heizungsanlagen befassen.

Geht zum Beispiel die Gasheizung ab 2024 komplett kaputt muss sie durch eine neue Heizung ersetzt werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.

  • Im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
  • Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
  • Falls Sie eine Heizung ersetzen, gelten nur für Öl- und Gasheizungen Vorgaben des GEG schon ab 2024, manche Regelungen hingegen erst ab Mitte 2026 bzw. ab 2028, je nach Größe der Kommune.
  • Funktioniert die alte Heizung nicht mehr und kann auch nicht mehr repariert werden, so dürfen Sie künftig in einer Übergangsfrist von fünf Jahren von den Vorschriften des GEG abweichen.
  • Beim Neubau gibt das Gebäude-Energie-Gesetz bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.

Die Referentin der Verbraucherzentrale ging in ihrem Vortrag auf diese und viele andere Themen ein. Zum Ende der zweistündigen Veranstaltung gab Bürgermeister Joshua Pawlak einen Ausblick auf die kommunale Wärmeplanung in Rehlingen-Siersburg. Hier hat die Gemeinde ein Pilotprojekt gestartet. Hierzu wird es in den kommenden Wochen eine spezielle Inforveranstaltung und Bürgerversammlung geben.