Im Nachrichtenblatt vom 24.01.2025 (Nr. 04/2025) wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Bürger der Gemeinde bezüglich der weiteren Waldbewirtschaftung auf dem Laufenden gehalten werden. Bezug genommen wurde dabei auf die Informationsveranstaltung in Niedaltdorf vom 9. Januar.
Um es vorwegzunehmen: Die im Oktober letzten Jahres vakant gewordene Forstdienststelle wurde inzwischen ausgeschrieben und zeitnah besetzt. Die Beratung und Betreuung des Gemeindewaldes werden derzeit vorübergehend von den Herren Michael Klein und Yannic Albert übernommen. In Kürze wird außerdem wieder eine regelmäßige Bürgersprechstunde eingeführt.
Das zukünftige Waldbewirtschaftungsprogramm wird nach folgender Prioritätensetzung erfolgen:
1. | Entfernung abgestorbener und kranker Bäume entlang der Wander- und Wirtschaftswege (Verkehrssicherung) |
2. | Nach der Aufarbeitung der Schadhölzer Übergang zur „regulären“ Waldpflege |
3. | Vollzug der Arbeiten so weit wie möglich nur bei angepasstem Wetter (insbesondere mit Rücksicht auf die sensiblen Lehmböden im Bereich des Gaus) |
Zunächst werden alle kranken und abgestorbenen Bäume in einem Abstand von einer Baumlänge zu den Wegen hin von professionellen Forstdienstleistern gefällt und am Wegesrand zu verkaufsfähigen Brennholz-Losen zusammengetragen.
Aktuell sind die Fällarbeiten durch die Firma Forstservice Preis im Niedaltdorfer Wald im Einzugsbereich des Druidenpfades sowie teilweise auch in Oberesch im Gange. Dabei wird größter Wert auf bestandes- und wegeschonendes Arbeiten gelegt. Dies kann dazu führen, dass bei regnerischem Wetter die Hiebsmaßnahmen zur Minimierung von Schäden unterbrochen werden. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, werden die Brennholzlose in einem geordneten Verfahren an interessierte Bürger abgegeben.
Erst wenn der Niedaltdorfer Wald vollständig aufgearbeitet und das Brennholz verkaufsfähig bereitgestellt ist, wird die Ausschreibung zur Brennholzabgabe über dieses Nachrichtenblatt erfolgen. Es wird um Verständnis gebeten, dass vorzeitige „Bewerbungen vor dem Startschuss“ nicht berücksichtigt werden können. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus soll die Abgabe von Brennholz nach einem transparenten, zuverlässigen und für die Bürger planbaren Verfahren ablaufen. So wird beispielsweise sichergestellt, dass bei der Zuteilung von Brennholz nicht das „Windhundprinzip“ gelten wird. Nach der momentanen „Durststrecke“ wird langfristig gesehen jeder Haushalt mit heimischem Brennholz versorgt werden können. Dabei werden Haushalte aus dem Gemeindegebiet gegenüber denen aus benachbarten Gemeinden bevorzugt.
Bezugsberechtigt sind alle, die gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und tauglichem Gerät ausgestattet sind. Körperliche Unversehrtheit und waldschonendes Arbeiten haben absolute Priorität.
In einer der nächsten Ausgaben des Nachrichtenblattes werden Sie erfahren, wie das Verkaufsverfahren konkret abgewickelt wird. Bereits während der Dienstzeit von Förster Schmitt eingegangene Brennholzbestellungen verlieren zugunsten einer neu anzulegenden Bestellliste ihre Gültigkeit – auch hier wird es einen Neuanfang geben.