Vorschlag von Schöffen und Jugendschöffen im Wahljahr 2023

In 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für die Wahl von Hauptschöffen und Hilfsschöffen beim Amtsgericht Saarlouis sowie für die Wahl von Jugendschöffen beim Jugendschöffengericht / bei der Jugendkammer des Amtsgerichtes Saarlouis und Lebach werden in unserer Gemeinde 18 Frauen und Männer benötigt.

Schöffen sind sogenannte ehrenamtliche Richter und werden in Strafprozessen eingesetzt. Sie sind in der Hauptverhandlung mit dem Berufsrichter gleichgestellt, sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes. Die Schöffen nehmen an allen Entscheidungen im Laufe der Hauptverhandlung teil, auch an solchen, die nicht das Urteil, sondern das übrige Verfahren betreffen.  

Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. 

 

Die vorgeschlagenen Personen müssen innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes wohnhaft sein.

Die Personen für das Jugendschöffengericht sollen erzieherisch befähigt sein und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Eigenschaft ist nicht an bestimmte Berufe wie, Sozialarbeiter oder Lehrer gebunden.

 

Zu dem Amt des/die Schöffen/Schöffin können berufen werden:

1. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 

2. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und

    höchstens 69 Jahre alt sind

3. die Personen müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten (01.04.2023) in der

    Gemeinde wohnhaft sind

 

Nicht wählbar sind Personen:

- die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen wen

  ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, die zum Verlust der

  Übernahme von Ehrenämtern führen kann

- die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte,

  Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugbedienstete) sowie Religionsdiener   

 

Bewerberinnen und Bewerber aus der Gemeinde Rehlingen-Siersburg können bis zum 15. März 2023 ihre Bewerbung im Rathaus, unter Verwendung des Bewerbungsformulars (www.schoeffenwahl.de) einreichen oder diese per E-Mail an ordnungsamt@rehlingen-siersburg.de senden.

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat liegt die Vorschlagsliste eine Woche öffentlich aus, damit gegebenenfalls Einsprüche geltend gemacht werden können. Die endgültige Auswahl und Benennung der Schöffen und Hilfsschöffen trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.