Ab sofort verboten: Privates und gewerbliches Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Ab sofort ist das private und gewerbliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr gestattet. Die bislang gültige Regelung, bei der das Verbrennen von Pflanzenabfällen bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden konnte, wurde durch die Landesregierung aufgehoben.

Um Grünschnitt und andere pflanzliche Abfälle korrekt zu entsorgen, besteht künftig nur noch die Möglichkeit, diese über die grüne Tonne oder durch Eigenkompostierung zu beseitigen. Alternativ können Sie pflanzliche Abfälle an der Grüngutsammelstelle abgeben, die sich am Wertstoffhof im Gemeindebezirk Rehlingen, Ecke Nordstraße / Zur Schleuse, befindet.

Die Sammelstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Donnerstags: 16:00 – 18:00 Uhr

  • Samstags: 09:00 – 13:00 Uhr

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Kooperation.