Zustellprobleme der Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl am Sonntag, 27. März 2022

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

im Zeitraum 17. Februar 2022 bis spätestens 05. März 2022 sollten alle Wahlberechtigten der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben.

 

Sollte die Wahlbenachrichtigungskarte bisher nicht zugegangen sein, sind aber die Wahlrechtsvoraussetzungen des Landtagswahlgesetzes erfüllt (am Wahltag 18 Jahre alt und seit mind. 3 Monaten mit Hauptwohnsitz im Saarland gemeldet sowie der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit), so sind Sie wahlberechtigt.

Sie können das Wahllokal am Wahltag ohne Wahlbenachrichtigungskarte aufsuchen und wählen. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Reisepass mit.

 

Auskünfte über Ihr Wahlrecht erhalten Sie beim Wahlamt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg unter der Telefonnummer: 06835-508-311 oder per eMail unter: k.lambert@noSpamrehlingen-siersburg.de.

 

Rehlingen-Siersburg, 08. März 2022

Joshua Pawlak

Gemeindewahlleiter